Antrag fordert Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
Der Bundestag hat sich am Freitag, 15. Dezember 2023, erstmals mit einem Antrag der AfD befasst, der das „Ziel einer deutlichen und dauerhaften Reduzierung der Asylmigration“ ausgibt (20/9743). Die weiteren Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sollten, so die Abgeordneten, im deutschen Interesse geführt werden. Im Anschluss an die Debatte wurde Vorlage in den federführenden Innenausschuss überwiesen.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion dringt darauf, die weiteren Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) „mit dem Ziel einer deutlichen und dauerhaften Reduzierung der Asylmigration“ zu führen. In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, im Rahmen der anstehenden Trilog-Verhandlungen auf EU-Ebene über die GEAS-Reform eine Neuregelung durchzusetzen, „die eine dauerhafte und verlässliche Reduzierung des Zustroms von Asylbewerbern nach Europa und Deutschland gewährleistet“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion von jeglichen Bestrebungen absehen, „das geplante Grenzverfahren durch die Herausnahme von Familien mit Kindern noch weiter zu verwässern“.
Zudem soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge sicherstellen, dass die „überproportionalen Belastungen, die Deutschland infolge des millionenfachen Zustroms von Asylbewerbern seit 2015 und der zusätzlichen Aufnahme einer Million ukrainischer Flüchtlinge entstanden sind“, im Wege einer drastisch reduzierten Zahl von künftig aufzunehmenden Asylbewerbern berücksichtigt wird. Daneben plädiert die Fraktion dafür, auch auf EU-Ebene das sogenannte Ruanda-Modell zu etablieren, „wonach bei illegalem Grenzübertritt das Asylverfahren in einem sicheren Drittstaat außerhalb der EU durchzuführen ist und der Asylbewerber im Falle seiner Schutzbedürftigkeit anschließend dort auch Zuflucht findet“.
Zugleich spricht sie sich dafür aus, die Sekundärmigration von einem Mitgliedstaat in den anderen auszuschließen, indem Mehrfach-Asylanträge in der EU untersagt werden und die Zuständigkeit nicht mehr infolge des Ablaufs der Frist für die Überstellung auf einen zunächst nicht zuständigen Mitgliedstaat übergehen kann. Das Klagerecht von Asylbewerbern gegen die Zuweisung an einen Mitgliedstaat und die Überstellung dorthin soll nach den Vorstellungen der Fraktion aufgehoben werden. Des Weiteren wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Schutzstatus an das Fortbestehen des Fluchtgrundes gekoppelt und damit zwingend temporär ausgestaltet wird. Das gelte insbesondere für Bürgerkriegsflüchtlinge, deren „in der Regel subsidiärer Schutzstatus auslaufen muss, sobald der Bürgerkrieg in wesentlichen Teilen des betroffenen Landes beendet ist“. (sto/15.12.2023)