Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung (20/8105) angenommen. Mit der Vorlage wurden zudem Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und Änderungen weiterer Vorschriften beschlossen. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke verabschiedet. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (20/8901) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung (20/8902) zugrunde. Ein von der Union zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (20/8903) wurde bei Zustimmung durch die Linksfraktion mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt mit der Mehrheit von SPD, Grüne, FDP und AfD wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion bei Stimmenthaltung der Linksfraktion. Der Abstimmung über die Vorlage mit dem Titel „Hochschulische Pflegeausbildung stärken – Pflegerische Versorgung von morgen absichern“ (20/4316) war auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (20/6115) erfolgt.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Pflege-Studenten sollen dem Regierungsentwurf zufolge künftig eine der beruflichen Ausbildung entsprechende Ausbildungsvergütung erhalten. „Mangels einer auskömmlichen Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung kann das vorhandene Potenzial an Pflegestudierenden derzeit nicht umfassend genutzt werden“, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf und verweist auf die sehr geringe Akademiker-Quote in der Pflegeausbildung in Deutschland. Das langfristige Ziel sei, den Anteil wie vom Wissenschaftsrat empfohlen auf zehn Prozent zu erhöhen.
Das Pflegestudium soll künftig als duales Studium ausgestaltet werden. Das bedeutet, dass Studenten, die eine hochschulische Pflegeausbildung beginnen, mit einem Träger des praktischen Teils der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag abschließen. Dieser erhält dafür eine Finanzierung aus einem Ausgleichsfonds.
Pflegestudium als „attraktive Alternative“
Die Bundesregierung schreibt: „Damit wird sichergestellt, dass das Pflegestudium neben der beruflichen Ausbildung eine attraktive Alternative darstellt und mehr Menschen mit Hochschulzugangsberichtigung dazu bewegt werden, sich für ein Pflegestudium zu entscheiden. Eine moderne hochschulische Ausbildung in der Pflege mit einer gesicherten Finanzierungsgrundlage ist auch angesichts des akuten Fachkräftemangels in der Pflege ein wichtiger Baustein, damit sich mehr (junge) Menschen für einen Pflegeberuf entscheiden.“
Ferner will die Bundesregierung das Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus dem Ausland vereinheitlichen und vereinfachen. Unter anderem soll ein Verzicht auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs möglich werden. „Dies entlastet antragstellende Personen wie auch die zuständigen Stellen der Länder gleichermaßen“, erklärt die Bundesregierung.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die vorgesehene Änderung, die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung in das bestehende Finanzierungssystem zu integrieren, schreibt jedoch auch: „Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang gebeten, eine Übergangsregelung einzuführen, bis die Refinanzierung der Hochschulstudierenden durch die fondsverwaltenden Stellen auf eine solide Daten- und Finanzierungsbasis gestellt werden kann.“
Ferner fordert die Länderkammer in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen. Unter anderem geht es dabei um die Möglichkeit einer geschlechtsneutralen Berufsbezeichnung für Personen, die eine Pflegeausbildung durchlaufen. Der Bundesrat spricht sich hierbei für die Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ aus.
„Ausbildungsumlage aus der Vergütung herausnehmen“
Um Pflegebedürftige zu entlasten, bittet der Bundesrat ferner darum, die Ausbildungsumlage aus der allgemeinen Pflege-Vergütung herauszunehmen. „Dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung sind die Kosten der Ausbildung durch einen Steuerzuschuss zu ersetzen“, schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme.
Den Vorschlag des Bundesrats zur geschlechtsneutralen Berufsbezeichnung lehnt die Bundesregierung ab. Den Vorschlag, die Ausbildungskostenumlage aus den Eigenmitteln herauszunehmen, nimmt sie zur Kenntnis. Dies sei auch im Koalitionsvertrag vereinbart.
„Ausgabenseite berücksichtigen“
Jedoch sei aber auch die Finanzlage des Bundes und die Schuldenregel des Grundgesetzes zu beachten. Ferner weist die Bundesregierung darauf hin, dass bis zum 31. Mai 2024 unter Leitung des Bundesgesundheitsministeriums Empfehlungen für eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung erarbeitet werden sollen. Dabei solle auch vor allem die Ausgabenseite der sozialen Pflegeversicherung berücksichtigt werden.
Einige weitere Änderungsvorschläge des Bundesrats an dem umfangreichen Gesetz will die Bundesregierung prüfen, den Großteil der Vorschläge lehnt sie jedoch ab.
Änderungen am Gesetzentwurf
Die Koalition hatte den Gesetzentwurf bereits zusammen mit 20 sachfremden Änderungsanträgen eingeführt. Die im Gesundheitsausschuss angenommenen Änderungsanträge betrafen unter anderem eine aktualisierte Kinderkrankengeldregelung nach der Corona-Pandemie, Versorgungsansprüche bei Impfschäden, den erleichterten Austausch von Kinderarzneimitteln in Apotheken und Regelungen zur häuslichen Krankenpflege.
Bei den beschlossenen sachbezogenen Änderungen geht es unter anderem um die Ausübung heilkundlicher Aufgaben durch Pflegefachpersonen. So sollen in die hochschulische Pflegeausbildung erweiterte Kompetenzen für die selbstständige Ausübung von Tätigkeiten der Heilkunde integriert werden. Konkret geht es dabei um die Integration der Fachmodule Diabetische Stoffwechsellage, Chronische Wunden und Demenz.
Antrag der Union
Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag eine Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung. Die Anforderungen an das Pflegefachpersonal seien bereits hoch und stiegen weiter. Das mache eine praxisorientierte hochschulische Ausbildung von Pflegefachkräften erforderlich.
Die Abgeordneten schlagen eine Ausbildungsvergütung analog zur beruflichen Pflegeausbildung vor, um die Attraktivität des Studiengangs zu steigern. Außerdem sollte die Übernahme der Refinanzierung der Praxisanleitung in den Einrichtungen analog zur berufsfachschulischen Ausbildung gesetzlich geregelt werden, um die praktische Ausbildung der Studenten abzusichern und die Bereitschaft der Einrichtungen zu steigern, akademische Pflegefachkräfte auszubilden. (vom/pk/19.10.2023)