Abgesetzt: Antrag zur Regulierung Künstlicher Intelligenz
Von der Tagesordnung des Bundestages am Freitag, 7. Juli 2023, abgesetzt wurde die Debatte eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „AI Act – Für eine engagierte und innovationsfreundliche Mitgestaltung Deutschlands bei der Regulierung Künstlicher Intelligenz in Europa“ (20/7583). Ursprünglich geplant war auch eine Aussprache zu einem Antrag der AfD zur „Umsetzung deutscher Positionen im Rahmen der Trilog-Verhandlungen zur Verabschiedung eines europäischen Gesetzes über Künstliche Intelligenz (AI Act)“ (20/7578). Beide Vorlagen sollten zur weiteren Beratung an den federführenden Digitalausschuss überwiesen werden.
Antrag der Union
Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag, Unklarheiten zum Verhältnis einzelner Anforderungen des AI-Acts zu anderen EU-Rechtsvorschriften im Sinne des Vorschlags des europäischen Parlaments zu bereinigen. Damit solle Rechtsunsicherheiten für die Entwickler von Künstlicher Intelligenz (KI) vorgebeugt werden, schreiben die Abgeordneten. Dazu gehörten einheitliche Begrifflichkeiten in den Gesetzen. Auch soll nach dem Willen der Fraktion die Definition von KI noch enger gefasst werde, sodass der Kern der KI-Definition beim Maschinellen Lernen liege.
Weiter fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass der AI-Act in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlich ausgelegt und durchgesetzt wird. Deutschland dürfe nicht „durch eine zu restriktive Auslegung oder Zersplitterung der Aufsichtsstruktur in eine wettbewerbsmindernde Position geraten“ wie sie teilweise im Bereich des Datenschutzes und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beobachten gewesen sei, schreiben die Abgeordneten in dem Antrag.
Die Dokumentationspflichten für Foundation Models sollen dem Antrag zufolge analog zur Systematik des Digital Services Act (DSA) nur für sehr große Entwickler gelten. Es müsse sichergestellt werden, dass „jederzeit eine Anpassung an die aktuellen technologischen Entwicklungen“ möglich sei, wozu auch eine zeitnahe Evaluierung der Verordnung gehöre, heißt es im Antrag weiter.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag vorgelegt (20/7578) in dem sie unter anderem vor einer Überregulierung Künstlicher Intelligenz (KI) in Deutschland und der Europäischen Union warnt. Allen Vereinbarungen zu Regelungsaspekten soll eine „ausgewogene Risiko- und Chancenabwägung“ zugrunde liegen, fordern die Abgeordneten. Die Bundesregierung solle sich in den anstehenden Trilog-Verhandlungen für ein europäisches Gesetz über KI dafür einzusetzen, dass die Regulierung von als Hochrisikosystem klassifizierten KI-Systemen nicht ohne Berücksichtigung der spezifischen Anwendung erfolge. Die geforderte Risikoklassifizierung von KI-Systemen durch die Unternehmen dürfe zudem „nicht zu administrativ und finanziell prohibitiven Innovationshürden für KMU und KI-Startups“ führen, schreiben die Abgeordneten in dem Antrag weiter.
Maßnahmen zur Innovationsförderung sollten zudem ergänzt werden um Regelungen, die „Kooperationscluster mit Start-ups, KMU und wissenschaftlichen Einrichtungen“ sowie deren Zugang zu Kapitalgebern für Anwendungsentwicklung und Vermarktung von KI-Lösungen fördern. Weiter soll nach dem Willen der Fraktion die Überprüfung von Reisedokumenten mithilfe von KI-Anwendungen sowie KI-Anwendungen zum Grenzschutz nicht untersagt werden. Das Verbot von Social Scoring-Systemen solle auch für private Akteure gelten, schreiben die Abgeordneten. (lbr/hau/06.07.2023)