Umwelt

Höhe der Abgabe für Lebens­mittelbehälter und andere Plastikprodukte festgelegt

Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat der Bundestag am Donnerstag, 28. September 2023, der Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds (20/8128, 20/8267 Nr. 2.3) zugestimmt, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vorgelegt hatte. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (20/8552) vor. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD lehnten die Verordnung ab, Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung.

Verordnung des Umweltministeriums

Mit der Verordnung werden zum einen die notwendigen Abgabesätze für die Einwegkunststoffabgabe und zum anderen das Punktesystem für die Auszahlung der Mittel aus dem Einwegkunststofffonds an die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verbindlich festgelegt. Nach Paragraf 30 des Einwegkunststofffondsgesetzes war die Zustimmung des Bundestages zur Verordnung erforderlich.

Laut des Mitte Mai 2023 in Kraft getretenen Einwegkunststofffondsgesetzes müssen Hersteller von Plastikprodukten wie etwa Getränkebechern, Tüten- und Folienverpackungen, leichten Tragetaschen, Luftballons oder Tabakfiltern ab 1. Januar 2024 eine Abgabe zahlen.

Abgabenhöhe für bestimmte Plastikprodukte

Mit der Verordnung legt die Bundesregierung nun fest, wie viel: Für ein Kilogramm in Verkehr gebrachte Lebensmittelbehälter sollen Hersteller beispielsweise 0,18 Euro als Abgabe entrichten, für Getränkebecher 1,24 Euro, für Tüten- und Folienverpackungen 0,88 Euro.

Für leichte Tragetaschen ist eine Abgabe in Höhe von 3,80 Euro pro Kilogramm vorgesehen; für Luftballons müssen Hersteller 4,34 Euro pro Kilogramm und für Tabakprodukte mit Filtern pro Kilogramm 8,97 Euro bezahlen.

Ersatz für Kosten der Abfallsammlung und -entsorgung

Die Mittel aus dem Fonds sollen ab 2025 auf Grundlage des Vorjahres an die öffentliche Hand als Ersatz für die entstandenen Kosten für der Abfallsammlung und -entsorgung ausgezahlt werden. Nach dem nun vorgestellten Punktesystem sollen Kommunen innerorts zum Beispiel für das Reinigen von Strecken pro Kilometer zehn Punkte erhalten, für Flächen drei Punkte pro 1.000 Quadratmeter. Die Entsorgung pro Tonne Abfall soll 31,5 Punkte bringen.

Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz hatte die Bundesregierung den letzten Baustein der EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt, deren Ziel es vor allem ist, das achtlose Wegwerfen von Plastikabfällen zu begrenzen. Mit der Regelung sollen die Hersteller von Einwegplastikprodukten an den Kosten für Maßnahmen der Abfallentsorgung und Reinigung des öffentlichen Raums beteiligt werden. (vom/sas/ste/28.09.2023)