Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung

Experte fordert mehr Kompetenzen für Nachhaltigkeitsbeirat

Zeit: Mittwoch, 21. Juni 2023, 17.15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 700

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich am Mittwoch, 21. Juni 2023, mit seiner Weiterentwicklung beschäftigt. Zu den Aufgaben des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zählen unter anderem die parlamentarische Begleitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Regierung, vor allem bei der Fortentwicklung der Indikatoren und Ziele, bei der Festlegung und Konkretisierung von Maßnahmen und Instrumenten zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, sowie bei der Vernetzung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Politikansätze.

Aufwertung zum ständigen Ausschuss

Dazu hat sich der Beirat erneut Expertenrat zur Weiterentwicklung des Gremiums geholt. In der Sitzung sagte Prof. Christian Calliess vom Fachbereich Rechtswissenschaft, öffentliches Recht und Europarecht an der Freien Universität Berlin, der Nachhaltigkeitsbeirat sollte in Zukunft vor allem auf eigenen Entschluss die Nachhaltigkeitsprüfung einzelner Gesetze, denen er eine besondere Bedeutung für die zukünftigen Generationen zumisst, auch substanziell überprüfen und gegebenenfalls auf Korrekturen drängen können. Sinnvoll wäre aus seiner Sicht darüber hinaus ein mit aufschiebender Wirkung ausgestatteter Vorbehalt, „im Zuge dessen der Gesetzgebungsprozess angehalten werden und das federführende Bundesministerium zu einer umfassenden Nachhaltigkeitsprüfung im Lichte der geäußerten Bedenken verpflichtet werden kann“. Derzeit, so Calliess, könne der Beirat Gesetzesvorlagen, die aus seiner Sicht einer unzureichenden Nachhaltigkeitsprüfung unterzogen wurden, nur rügen. „Er verfügt aber über keinerlei Möglichkeiten, diese Vorlagen an die Bundesregierung mit der Aufforderung einer Nachbesserung zurückzuweisen.“

Calliess, von 2008 bis 2020 Mitglied im Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), einem wissenschaftlichen Beratungsgremium der Bundesregierung, bemängelte zudem, dass der PBnE kein ständiger Ausschuss ist, sondern in jeder Legislaturperiode auf Beschluss des Bundestages eingesetzt werde. In den vergangenen Legislaturperioden sei dieser Beschluss erst zeitverzögert erfolgt, sagte er. Dies erschwere die kontinuierliche Begleitung der Nachhaltigkeitspolitik. Die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sei jedoch eine beständige Daueraufgabe, „die alle Fachpolitikern und Ressorts betrifft“. Das spräche dafür, den PBnE als ständigen Ausschuss in der Geschäftsordnung des Bundestages zu verankern, „so dass er zeitgleich mit den übrigen Bundestagsausschüssen eingesetzt werden kann“.

Fokussierung auf Nachhaltigkeitsstrategie als Ganzes

Überdies, so der Experte, sollten die parlamentarischen Beratungsrechte des PBnE durch eine Ergänzung der Geschäftsordnung gestärkt werden. Der Beirat könne so in der parlamentarischen Beratung der nationalen und europäischen Nachhaltigkeitsstrategie mit der Federführung der Ausschussberatungen beauftragt werden. Vergleichbar dem Europaausschuss des Bundestages, der ebenfalls Querschnittsthemen behandelt, sollte der PBnE seiner Auffassung nach für grundsätzliche Fragen zuständig sein, die die Nachhaltigkeitsstrategie als Ganzes betreffen. „In diesem Rahmen sollte der PBnE insbesondere auch mit dem Monitoring und mit Initiativen zur Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie befasst sein“, sagte Calliess.

Er präsentierte vor den Abgeordneten auch einen Vorschlag, um zu mehr Generationengerechtigkeit zu kommen. Da die Belange künftiger Generationen keine „Lobby“ hätten und vierjährige Wahlperioden nicht immer mit dem Gebot der Langzeitverantwortung konform liefen, sei zu überlegen, „wie das Nachhaltigkeitsprinzip in der Verfassung gestärkt werden könnte“. Laut Calliess könnte es in Form des Auftrags einer Nachhaltigkeitsverträglichkeitsprüfung explizit im Grundgesetz verankert werden. In einem neuen Artikel 20b Absatz 1 Grundgesetz könne es daher heißen: „Die Erfordernisse des Nachhaltigkeitsprinzips werden, insbesondere im Interesse künftiger Generationen, in einer Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie festgelegt. Sie müssen bei der Festlegung und Durchführung aller staatlichen Politiken und Maßnahmen berücksichtigt werden. Insoweit haben der Bund und die Länder geeignete organisatorische und institutionelle Vorkehrungen zu treffen.“ (hau/22.06.20233