Parlament

Bundestag weist Einspruch gegen Ordnungsruf zurück

Mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD hat der Bundestag am Freitag, 23. Juni 2023, einen Einspruch des AfD-Abgeordneten Bernd Schattner gegen einen Ordnungsruf abgelehnt, der ihm in der Plenarsitzung am Vortag erteilt worden war. Die sitzungsleitende Vizepräsidentin Aydan Özuguz hatte Schattner während der Debatte zum Deutschen Institut für Menschenrechte (Zusatzpunkt 4 der Tagesordnung) am Donnerstag, 22. Juni, zur Ordnung gerufen. Der Ordnungsruf wurde „insbesondere aufgrund der lautstarken Störungen sitzungsleitender Bemerkungen erteilt“, wie Vizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) erläuterte. Schattner selbst begründete seinen Einspruch gemäß Paragraf 39 der Geschäftsordnung des Bundestages damit, er habe die Journalistin Anetta Kahane als „Mitglied der Mauerschützenpartei“ bezeichnet und es handle sich dabei „um eine Tatsachenbehauptung“.

Mit einem Ordnungsruf kann der Sitzungspräsident oder die Sitzungspräsidentin den Redner, der die parlamentarische Ordnung beispielsweise durch Beleidigungen oder andere Störungen verletzt, förmlich zur Ordnung rufen. Legt der Abgeordnete Einspruch ein, muss der Bundestag darüber entscheiden, ohne dass eine Debatte geführt wird. Der Ordnungsruf ist in der Geschäftsordnung des Bundestages geregelt. (irs/23.06.2023)


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