Fragestunde

Fragestunde am 21. Juni

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 21. Juni 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/7273), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

19 der insgesamt 50 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Fraktion Die Linke waren mit 17 Fragen, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit zwölf Fragen vertreten. Hinzu kamen zwei Fragen der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Von SPD- und FDP-Abgeordneten sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.

Die mit Abstand meisten Fragen, nämlich 14, richteten sich an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, gefolgt vom Auswärtigen Amt mit fünf Fragen. Jeweils vier Fragen gingen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, an das Bundesministerium des Innern und für Heimat, an das Bundesministerium für Gesundheit und an das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Je drei Fragen sollten das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium der Verteidigung beantworten. Je zwei Antworten wurden vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr erwartet. Je eine Frage richtete sich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise erkundigte sich der nordrhein-westfälische CDU-Abgeordnete Paul Ziemiak beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, wie sich die Entwicklungszusammenarbeit mit Brasilien unter der neuen Regierung des Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva gestaltet und welche nennenswerten Veränderungen der Zusammenarbeit im Vergleich mit der brasilianischen Vorgängerregierung die Bundesregierung bisher wahrgenommen hat.

Der bayerische Abgeordnete der Linken Nicole Gohlke fragte das Bundesministerium für Bildung und Forschung, welche Schlüsse es aus dem Bildungsappell verbunden mit einem Forderungskatalog „Bildungswende jetzt!“ zieht, der von einem Bündnis von über 90 Bildungsinitiativen, Gewerkschaften, Eltern- und Schülerinitiativen am 15. Juni 2023 dem Bundeskanzler Olaf Scholz, den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder sowie der Kultusministerkonferenz übergeben worden sei.

Der bayerische AfD-Abgeordnete Petr Bystron (AfD) wollte vom Bundesinnenministerium erfahren, ob deutsche Nachrichtendienste oder andere deutsche Sicherheitsbehörden mit ukrainischen Geheimdiensten oder anderen ukrainischen Sicherheitsbehörden zusammenarbeiten, um russische Desinformationen in den (sozialen) Medien zu unterbinden.

Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) fragte das Bundesministerium für Gesundheit, ob die Bundesregierung mit Blick auf steigende Fälle von Hautkrebs Präventionsmaßnahmen wie beispielsweise das Aufstellen von Sonnencreme-Spendern an öffentlichen Orten plant, wie dies bereits in den Niederlanden praktiziert werde.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/21.06.2023)