Novelle des Öko-Landbaugesetzes beraten
Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Zweiten Gesetzes „zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) und des Öko-Kennzeichengesetzes“ (ÖkoKennzG, 20/6313) stand am Donnerstag, 20. April 2023, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach der Debatte wurde der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen. Bei den Beratungen soll der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft die Federführung übernehmen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Entwurf der Bundesregierung werden Voraussetzungen für eine neue Verordnung für Bio in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) geschaffen. Bio-Kontrollstellen werden auch weiterhin Kontrollen in der AHV übernehmen können und Bußgelder für Verstöße in der AHV festlegen. Die Gesetzesänderungen seien nötig geworden, um die Regeln bei der Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) zu vereinheitlichen und breiter aufzustellen.
Vorgesehen ist unter anderem, die Regelung zur Übertragung von Kontrollaufgaben der Länder an private Kontrollstellen (Paragraf 3 Absatz 1 ÖLG) im Bereich EU-rechtlicher Kontrollen sinngemäß auf den nationalen AHV-Bereich zu übertragen. Außerdem sollen einige Detailregelungen des Öko-Landbaugesetzes zu den EU-rechtlichen Kontrollen für die Kontrollen nach nationaler Bio-AHVV anwendbar gemacht werden. Kantinen und anderen Unternehmen der AHV werde es durch das Gesetz leichter gemacht, an der Biozertifizierung teilzunehmen. Zudem solle ihnen ermöglicht werden, durch ein einfaches und transparentes Logo den Anteil von Bioprodukten sichtbarer zu machen. Zudem soll mit dem Öko-Landbaugesetz die Möglichkeit geschaffen werden, Bußgeldtatbestände in der Bio-AHVV zu regeln. (hau/nki/20.04.2023)