Fragestunde am 24. Mai
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 24. Mai 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/6864), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.
CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen
Fast zwei Drittel der insgesamt 58 Fragen, nämlich 36, wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der AfD-Fraktion und der Fraktion Die Linke waren mit jeweils elf Fragen vertreten. Hinzu kamen zwei Fragen der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Von SPD- und FDP-Abgeordneten sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.
Die mit Abstand meisten Fragen, nämlich jeweils 20, richteten sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Elf Fragen gingen an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, zehn Fragen an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Je vier Fragen sollten das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundesministerium der Verteidigung beantworten. Antworten auf drei Fragen wurden vom Bundesministerium für Gesundheit, je zwei Antworten vom Auswärtigen Amt und vom Bundesministerium der Justiz erwartet. Je eine Frage richtete sich an das Bundesministerium für Bildung und Forschung und an das Bundesministerium der Finanzen.
Was die Abgeordneten wissen wollten
Beispielsweise erkundigte sich der niedersächsische CDU-Abgeordnete Tilman Kuban beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, wie genau die Beteiligung des Staatssekretärs im Ministerium Udo Philipp an der oekom Finanzwende gGmbh im Hinblick auf Art und Umfang aussieht.
Der bayerische AfD-Abgeordnete Tobias Matthias Peterka fragte das Bundesministerium für Bildung und Forschung, ob die aktuellen Äußerungen von Ministerin Bettina Stark-Watzinger über die Gefahren von Technologien mit Künstlicher Intelligenz (KI), welche unter Umständen geeignet seien, die Bevölkerung zu „kontrollieren“, so zu verstehen sind, dass die Ministerin auch auf eine Reglementierung dieser mittels KI ausgestatteter Dienste in Deutschland hinwirkt. Sollte dies der Fall sein, wollte Peterka wissen, in welcher Form.
Der nordrhein-westfälische Abgeordnete der Linken Andrej Hunko wollte vom Bundesgesundheitsministerium erfahren, wie die Bundesregierung die Folgen der „im europäischen Vergleich in Deutschland überlangen Schulschließungen“ im Rahmen der „Bundesnotbremse“ bewertet und wie sie diese gegenüber dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in ihrer Stellungnahme vom 26. April 2023 rechtfertigt.
Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) fragte das Bundesministerium des Innern und für Heimat, wie viele Auslandsdeutsche bei der Bundestagswahl 2021 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben. Sie wollte zudem wissen, ob und gegebenenfalls wo die Ergebnisse der Wahlen explizit als Ergebnis der Auslandsdeutschen ausgewiesen werden.
Zusatzfragen sind möglich
Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.
Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/24.05.2023)