Parlament genehmigt nachträglich Sudan-Einsatz der Bundeswehr
Die Abgeordneten des Bundestages haben am Mittwoch, 26. April 2023, nachträglich den Evakuierungseinsatz der Bundeswehr im Sudan genehmigt. Für einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung zum „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur militärischen Evakuierung aus Sudan“ (20/6528) votierten in namentlicher Abstimmung 661 Abgeordnete. Es gab keine Gegenstimme. Sieben Parlamentarier enthielten sich.
In den letzten Tagen habe sich die Sicherheits- und Bedrohungslage in dem ostafrikanischen Land dramatisch verschlechtert, heißt es in der Begründung. Der Machtkampf zwischen dem sudanesischen Armeechef und Staatsoberhaupt, Abdel Fattah al-Burhan, und seinem Stellvertreter, Mohamed Hamdan Dagalo, sei eskaliert. Es komme seither zu bewaffneten Kampfhandlungen zwischen den regulären sudanesischen Streitkräften und den Milizkräften der sogenannten Rapid Support Forces. „Unter dem Eindruck auch gewaltsamer Angriffe auf diplomatische Liegenschaften sowie gegen Angehörige internationaler Hilfsorganisationen muss die Bundesregierung eine militärische Evakuierung deutscher Staatsangehöriger und weiterer berechtigter Personen aus Sudan sicherstellen.“
Bitte um Zustimmung des Bundestages
Der Bundestag wurde um Zustimmung gebeten zu „der am 22. April 2023 getroffenen und durch Beschluss der Bundesregierung am 25. April 2023 bestätigten Entscheidung zur Entsendung erster Einsatzkräfte am 23. April 2023 und dem damit bereits begonnenen Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte“.
Der Einsatz erfolge auf Grundlage der Zustimmung der Regierung Sudans und des völkergewohnheitsrechtlich anerkannten Rechts aller Staaten zur Evakuierung eigener Staatsangehöriger, heißt es im Antragstext weiter. Eingesetzt werden sollen bis zu 1.600 Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten, zu deren Aufgaben neben der Evakuierung deutscher Staatsangehöriger und weiterer berechtigter Personen auch Sicherung, Schutz sowie Evakuierung diplomatischer und konsularischer Vertretungen gehört, in denen deutsches Personal eingesetzt ist. Das Mandat ist befristet bis längstens 31. Mai 2023, die einsatzbedingten Zusatzkosten beziffert die Bundesregierung auf 22,4 Millionen Euro. (ahe/ste/26.04.2023)