Inflationszuschuss für Berufsgruppen im Gesundheitswesen beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. März 2023, erstmals über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Wichtige Leistungsträger im Rettungs- und Gesundheitswesen wertschätzen – Inflationszuschuss für Berufsgruppen einführen, die von der Bundesregierung nicht mit dem Coronabonus bedacht wurden“ (20/5809) beraten. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung in den federführenden Gesundheitsausschuss.
Antrag der CDU/CSU
Angesichts der gestiegenen Verbraucherpreise fordert die CDU/CSU-Fraktion einen Zuschuss von mindestens 500 Euro für Mitarbeiter im Rettungs- und Gesundheitswesen, die nicht vom Coronabonus profitiert haben. Die Bundesregierung müsse eine Ungleichbehandlung von Beschäftigten vermeiden, die im Zuge der Corona-Pandemie im Gesundheitswesen eine besondere Leistung erbracht hätten und weiterhin erbringen. Zudem solle anerkannt werden, dass die Beschäftigten im Gesundheits- und Rettungswesen von den gestiegenen Lebenshaltungskosten besonders betroffen seien.
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel soll dem Antrag zufolge ein Zuschuss von mindestens 500 Euro für Medizinische Fachangestellte, Zahnmedizinische Fachangestellte, Beschäftigte in der Notfallmedizin, Beschäftigte im Rettungsdienst, in Ambulanzen, Herzkatheterlaboren, in den diagnostischen Abteilungen, für das Pflegepersonal in Dialysezentren, Beschäftigte im klinischen Reinigungswesen, Pflegehilfskräfte, für Auszubildende in Pflegefach-, Pflegehelfer- und Gesundheitsberufen aller Lehrjahre sowie für Beschäftigte in Krankenhäusern, in denen weniger als die von der Bundesregierung geforderten Beatmungsfälle behandelt wurden, auf den Weg gebracht werden. Der Zuschuss solle für Beschäftigte im stationären und ambulanten Bereich sowie in der Somatik und Psychosomatik gewährt werden, heißt es weiter. (vom/pk/30.03.2023)