Untersuchungsausschuss „zum Angriff auf Nord Stream“ gefordert
Die AfD-Fraktion fordert die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „zum Angriff auf Nord Stream“. Ihren dazu vorgelegten Antrag (20/5989) haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am Mittwoch, 15. März 2023, erstmals beraten. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen sie die Vorlage an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung.
Untersuchung von Tathergang und Hintergründen
Das 16-köpfige Gremium soll nach Willen der AfD aufklären, wie und auf der Basis von welchen Erkenntnissen die Bundesregierung sich zu den Anschlägen vom 26. September 2022 auf die Nord-Stream-Erdgaspipelines in der Ostsee verhalten hat. Für die Fraktion geht es dabei um die relevanten Informationen im Vorfeld der Anschläge, die Untersuchung des Tathergangs und der Urheberschaft und um deren Auswirkungen.
Der Ausschuss solle vor allem die Mitwirkung des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums der Verteidigung, des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums der Justiz, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und der ihnen nachgeordneten Behörden beleuchten. Dabei sollen nach dem Willen der Fraktion nicht nur Erkenntnisse zum konkreten Tathergang der Anschläge selbst untersucht werden, sondern auch „sämtliche Maßnahmen fremder Staaten, deren Ziel es war, den Bau, die Finanzierung, die Inbetriebnahme und die Reparatur der Pipeline zu verhindern“.
Der Untersuchungszeitraum solle im Mai 2017 beginnen, als der US-Senator Ben Cardin den Entwurf eines Sanktionsgesetzes einbrachte, und mit dem Tag der Einsetzung des Untersuchungsausschusses enden. Der Untersuchungsausschuss soll dem Antrag zufolge unter anderem der Frage nachgehen, ob und inwiefern die Bundesregierung mittels Verhandlungen oder anderer Maßnahmen versucht hat, ein Ende dieser Sanktionen zu bewirken und die Durchführung der Bauarbeiten diplomatisch zu ermöglichen.
Geklärt werden solle auch, ob die Bundesregierung Hinweise auf die drohenden Anschläge erhalten hat und welche Auswirkungen diese auf ihr weiteres Handeln hatten. Darüber hinaus interessiert die Fraktion, welche Maßnahmen die Bundesregierung und die Bundesbehörden bislang getroffen haben, um den Angriff auf Nord Stream aufzuklären. Vor allem sei zu klären, ob und durch wen der Tatort observiert wurde und ob Hinweise auf die Täterschaft des Anschlags durch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gewonnen werden konnten. Der Untersuchungsausschuss soll laut Antrag zudem prüfen und Empfehlungen geben, ob und inwiefern aus dem Gegenstand der Untersuchung Schlussfolgerungen über die weitere Gestaltung des Verhältnisses zu anderen Staaten gezogen werden können, die – etwaigen Ergebnissen der Untersuchung zufolge – „im Verdacht stehen, an den Anschlägen beteiligt gewesen zu sein“. Er soll ebenso herausfinden, ob und inwiefern Maßnahmen der Bundesregierung notwendig sind, um eine ungehinderte Reparatur der Pipelines zu gewährleisten, sofern diese von der Betreibergesellschaft oder anderen zum Zeitpunkt der Untersuchung verantwortlichen Akteuren beabsichtigt ist. (vom/hau/15.03.2023)