Fragestunde

Fragestunde am 1. März

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 1. März 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (20/5780), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

27 der insgesamt 52 Fragen und damit gut die Hälfte wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Fraktion Die Linke waren mit 14 Fragen, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit neun Fragen vertreten. Zwei Fragen stellte die Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen).

Allein 19 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gefolgt vom Bundesministerium für Gesundheit mit acht Fragen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit sechs Fragen. Vier Fragen sollte das Bundesministerium für Inneres und Heimat beantworten, drei Fragen das Bundesministerium der Justiz. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundeskanzleramt, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Verteidigung waren mit jeweils zwei Fragen gefordert. Je eine Frage ging an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, an das Bundesministerium der Finanzen und an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Was die Abgeordneten wissen wollen

Beispielsweise erkundigte sich die nordrhein-westfälische CDU-Abgeordnete Astrid Timmermann-Fechter beim Familienministerium, wann konkret mit der im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angekündigten Weiterentwicklung des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu rechnen ist und mit welchen Kosten die Bundesregierung bei der laut Koalitionsvertrag ebenfalls geplanten Einführung einer Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten (sogenanntes Familienpflegegeld) rechnet. Timmermann-Fechter verwies darauf, dass Bundesministerin Lisa Paus am 25. Januar im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestages die Weiterentwicklung des Gesetzes als prioritäres Vorhaben bezeichnet habe.

Der Thüringer Abgeordnete der Linken Martina Renner wollte vom Bundeskanzleramt erfahren, wie viele Inlandsflüge in den Jahren seit 2010 mit dem Jet des Bundesnachrichtendienstes unternommen wurden und welche Kosten für den Jet in diesem Zeitraum anfielen.

Der rheinland-pfälzische AfD-Abgeordnete Bernd Schattner fragte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nach dessen Kenntnis, ob durch das Verwenden von Insekten in Nahrungsmitteln Allergien oder sonstige Krankheiten für Kinder oder Erwachsene beziehungsweise alte Menschen hervorgerufen werden.

Die Berlin Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich beim Bundesgesundheitsministerium, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung für die im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbarte Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung plant, um die Wartezeiten zu verringern. Bayram verwies darauf, dass die Nachfrage nach Therapieplätzen seit Beginn der Pandemie bei Kindern und Jugendlichen um 60 Prozent gestiegen sei und die durchschnittliche Wartezeit bei ungefähr fünf Monaten liege. Sie fragte auch nach dem konkreten Zeitplan.

Zusatzfragen sind möglich

Abgeordnete können vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der Beantwortung durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister können der Fragesteller oder andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/01.03.2023)