Keine Mehrheit für Peter Boehringer als Bundestagsvizepräsident
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Oktober 2022, den Vorschlag der AfD-Fraktion abgelehnt, ihren Abgeordneten Peter Boehringer zum Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages zu wählen (20/3722). Für Boehringer stimmten in geheimer Wahl 100 Abgeordnete, 533 Parlamentarier votierten gegen ihn. Es gab 14 Enthaltungen. Der Diplom-Kaufmann und Diplom-Informatiker Boehringer gehört dem Bundestag seit 2017 an. Der 53-jährige Haushaltspolitiker zog 2017 und 2021 jeweils über die bayerische Landesliste seiner Partei in den Bundestag ein und vertritt den oberpfälzischen Wahlkreis Amberg. Seit Januar 2018 ist er haushaltspolitischer Sprecher seiner Fraktion, in der vergangenen Wahlperiode war er Vorsitzender des Haushaltsausschusses. Boehringer ist seit Juni dieses Jahres stellvertretender Bundessprecher der AfD.
Martin Hess als PKGr-Mitglied abgelehnt
Keine Mehrheit fand auch der Vorschlag der AfD-Fraktion (20/3736), ihren Abgeordneten Martin Hess zum Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes zu wählen. Hess vereinigte 108 Stimmen auf sich, 526 Abgeordnete votierten gegen ihn, weitere 13 enthielten sich der Abstimmung.
Der 51-jährige Polizeihauptkommissar vertritt den baden-württembergischen Wahlkreis Ludwigsburg und gehört dem Bundestag seit 2017 an. Er ist Mitglied des Ausschusses für Inneres und Heimat und stellvertretendes Mitglied des Verteidigungsausschusses. Das Parlamentarische Kontrollgremium kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes. Das sind der Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Militärische Abschirmdienst (MAD). Im Jahr 2009 wurde das Parlamentarische Kontrollgremium in Artikel 45d des Grundgesetzes verankert. (vom/20.10.2022)