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Finanzen

Debatte über Einkünfte-Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen

Betreiber digitaler Plattformen sollen künftig verpflichtet werden, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt wurden. Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union geben. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021 / 514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011 / 16 / EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (20/3436) vor, der am Mittwoch, 21. September 2022, erstmals durch den Bundestag beraten worden ist. Nach der Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen, die Federführung übernimmt der Finanzausschuss.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

In dem Gesetzentwurf heißt es, zu den Bereichen, in denen es bislang an steuerlicher Transparenz gefehlt habe, sei vor allem die Plattformökonomie zu rechnen. Zu den bekanntesten Beispielen zählten Portale, die die Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums ermöglichten, der Fahrdienstvermittlung dienten oder zum Verkauf von Waren genutzt würden. Eine große Zahl von Personen und Unternehmen nutze digitale Plattform zur Erzielung von Einkünften. Die gleichmäßige und gesetzmäßige Besteuerung dieser Einkünfte stelle für die Finanzbehörden allerdings eine Herausforderung dar.

Es bestehe Grund zu der Annahme, dass die erzielten Einkünfte vielfach gegenüber den Finanzbehörden gar nicht oder nur unvollständig erklärt würden. Oft sei es für die Finanzbehörden schwer, die Angaben zu verifizieren und unbekannte Steuerfälle zu ermitteln. Von den Plattformbetreibern könnten erforderliche Auskünfte regelmäßig nicht erlangt werden. Das sei insbesondere dann der Fall, wenn diese Plattformbetreiber im Ausland ansässig seien und das Angebot von inländischen Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werde.

Daher sollen die Betreiber digitaler Plattformen verpflichtet werden, an das Bundeszentralamt für Steuern Informationen zu melden, die eine Identifizierung der auf den Plattformen aktiven Anbieter und die steuerliche Bewertung der von diesen durchgeführten Transaktionen ermöglichen. Meldepflichtig seien Anbieter sowohl aus dem Inland als auch aus anderen EU-Mitgliedsländern. Dazu ist auch ein automatischer Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedsländern geplant. Außerdem sieht der Gesetzentwurf Änderungen bei der Durchführung von steuerlichen Außenprüfungen vor. Diese Außenprüfungen sollen zeitnaher durchgeführt und beschleunigt werden. (hle/hau/21.09.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Katja Hessel

Katja Hessel

© Katja Hessel/ Frank Boxler

Hessel, Katja

Parlamentarische Staatssekretärin für Finanzen

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Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

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Nadine Heselhaus

Nadine Heselhaus

© Photothek Media Lab

Heselhaus, Nadine

SPD

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Klaus Stöber

Klaus Stöber

© Andre Nestler

Stöber, Klaus

AfD

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Deborah Düring

Deborah Düring

© Deborah Düring/ Ivo Hofsté

Düring, Deborah

Bündnis 90/Die Grünen

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Janine Wissler

Janine Wissler

© DIE LINKE. im Hessischen Landtag, CC BY 4.0/ Hanna Hoeft

Wissler, Janine

Die Linke

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Maximilian Mordhorst

Maximilian Mordhorst

© Maximilian Mordhorst/Rainer Milling

Mordhorst, Maximilian

FDP

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Johannes Steiniger

Johannes Steiniger

© Johannes Steiniger/Tobias Koch

Steiniger, Johannes

CDU/CSU

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Dagmar Andres

Dagmar Andres

© Dagmar Andres/ Georg Mevissen

Andres, Dagmar

SPD

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Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

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Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/3436 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts
    PDF | 1 MB — Status: 19.09.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/3436 beschlossen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Sachverständige begrüßen bessere Erfassung des Plattformhandels

Die Tür zu einem Gebäude mit der Aufschrift Finanzamt.

Betreiber von Internetplattformen sollen künftig verpflichtet sein, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte auf ihren Seiten zu übermitteln. (© picture alliance / Rainer Hackenberg | Rainer Hackenberg)

Zeit: Mittwoch, 12. Oktober 2022, 14.30 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400

Die geplante bessere steuerliche Erfassung von Umsätzen auf Internet-Handelsplattformen ist von den Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, 12. Oktober 2022, überwiegend begrüßt worden. Andere Punkte des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs (20/3436) stießen in der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CDU/CSU) geleiteten Sitzung jedoch zum Teil auf erhebliche Bedenken.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021 / 514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011 / 16 / EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts sollen Betreiber digitaler Plattformen verpflichtet werden, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind.

Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union geben. Bei den stark genutzten Portalen, die beispielsweise die Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums ermöglichten, der Fahrdienstvermittlung dienten oder zum Verkauf von Waren genutzt würden bestehe Grund zu der Annahme, dass die erzielten Einkünfte vielfach gegenüber den Finanzbehörden gar nicht oder nur unvollständig erklärt würden.

Kampf für mehr Steuergerechtigkeit

Die Deutsche Steuergewerkschaft begrüßte die Meldepflicht für Plattformen und den geplanten europaweiten Informationsaustausch. Der Kampf für mehr Steuergerechtigkeit erfordere mittlerweile nicht nur nationale, sondern auch internationale Maßnahmen. Es sei derzeit kaum möglich, auf steuerlich relevante Daten von Anbietern auf digitalen Plattformen zuzugreifen. Die Deutsche Steuergewerkschaft rechnet mit einem jährlichen Steuerausfall beim europäischen Plattformhandel in Höhe von mehreren Milliarden Euro.

Auch die Bundessteuerberaterkammer erklärte, die Meldepflicht und der automatische Austausch von Informationen der Plattformbetreiber in Steuersachen könnten einen wesentlichen Beitrag zur Herstellung von mehr Steuergerechtigkeit und einer gleichmäßigen Steuererhebung darstellen. Angesichts der notwendigen IT-Arbeiten und aufgrund des Fachkräftemangels im IT-Bereich gebe es für die Plattformbetreiber erhebliche Herausforderungen. Der Gesetzgeber sollte eine ausreichende Vorlaufzeit vorsehen, empfahl die Bundessteuerberaterkammer.

Das „Netzwerk Steuergerechtigkeit“ begrüßte den Gesetzentwurf insoweit, als dass den Finanzbehörden zusätzliche Informationen über die „Steueroase Internet“ zur Verfügung gestellt würden. Es stelle sich aber die Frage, wie in der EU für eine einheitliche und hohe Datenqualität gesorgt werden solle. Zwar würden die Plattformbetreiber verpflichtet, alle Steueridentifikationsnummern und Ansässigkeitsstaaten zu ermitteln, aber es sei zu erwarten, dass vor allem große Plattformbetreiber das Land für die Datenübermittlung gezielt aussuchen und dort auch gezielt Einfluss auf eine möglichst laxe Überwachung nehmen würden.

Experte nennt Gesetz „bürokratisches Monster“

Für Prof. Dr. Ekkehart Reimer vom Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg besteht eine zentrale Unklarheit des Gesetzentwurfs darin, welche Arten von Plattform-Geschäften überhaupt den neuen Anzeige- und Meldepflichten unterliegen. So würden Crowdfunding-Geschäfte offenbar nicht erfasst. Es sei nicht zu erkennen, dass der Gesetzentwurf auch andere als immobilienbezogene Plattformgeschäfte betreffe, hieß es in seiner Stellungnahme.

Diese Frage sei klärungsbedürftig, denn es gebe einen umfangreichen Handel mit wertvollen beweglichen Gegenständen wie Kraftfahrzeugen, elektronischen Geräten, Kunstgegenständen, Briefmarken und Münzen sowie Dienstleistungen. Reimer bezeichnete das Gesetz als „bürokratisches Monster“.

Kritik an Änderungen bei Außenprüfungen

An den geplanten Änderungen bei der Durchführung von steuerlichen Außenprüfungen, die zeitnaher durchgeführt und beschleunigt werden sollen, wurde zum Teil starke Kritik geübt. So erklärte die Bundessteuerberaterkammer, dass einige Regelungen zu Lasten der Steuerpflichtigen gehen würden, etwa die Widerlegung der Beweiskraft der Buchführung bei fehlenden Schnittstellen, die Einführung der strafbewehrten Berichtigungspflicht bei Prüfungsfeststellungen sowie die Einführung eines „qualifizierten Mitwirkungsverlangens“. Die Steuerberaterkammer empfahl, dem Kooperationsgedanken mehr Raum zu geben.

Dazu riet auch Prof. Dr. Maria Marquardsen (Ruhr-Universität Bochum). Sie argumentierte, besser als das scharfe Schwert sei ein kooperativer Ansatz.

Neue Rechtsunsicherheiten befürchtet

Enttäuscht zeigte sich der Deutsche Steuerberaterverband, dass der Entwurf eine Drohkulisse durch ein neues scharfes Sanktionsregime, eine Erweiterung von Mitwirkungspflichten und eine Schwächung der Beweiskraft der Buchführung aufbaue. Außenprüfungen würden in Deutschland zu spät beginnen und zu lange dauern. Jahrelanges Warten auf Rechtssicherheit, verbunden oftmals mit Zinsbelastungen, sei die Folge.

Dr. Franziska Peters, Richterin am Finanzgericht Münster, erwartet von einigen Regelungen, dass es durch sie zu einer Beschleunigung der Außenprüfungen kommen werde. Es würden allerdings neue Rechtsunsicherheiten insbesondere mit Blick auf das „qualifizierte Mitwirkungsverlangen“ entstehen.

Übergreifende Strategie vermisst

Das Institut Finanzen und Steuern bemängelte, dem Ziel einer Modernisierung der Betriebsprüfung sei der Gesetzentwurf nur punktuell nachgekommen. Durch die geplanten erheblichen Verschärfungen der Mitwirkungspflichten und Sanktionstatbestände würden „einseitige Beschleunigungen vor dem Hintergrund einer ansteigenden Sanktionskulisse“ erschaffen.

Das Institut für Digitalisierung im Steuerrecht begrüßte verschiedene Maßnahmen im Entwurf, kritisierte jedoch auch, dass der Regierungsentwurf keine übergreifende Strategie für die Digitalisierung der Außenprüfung erkennen lasse. Die Deutsche Steuergewerkschaft bezeichnete diesen Teil des Gesetzentwurfs hingegen als guten Kompromiss. (hle/12.10.2022)

Dokumente

  • 20/3436 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts
    PDF | 1 MB — Status: 19.09.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung "zur RL-Änderung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts"

Protokolle

  • Protokoll der Öffentlichen Anhörung zur "Modernisierung des Steuerverfahrensrecht" am 12. Oktober 2022, 14:30 Uhr (28. Sitzung)

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste "zur RL-Änderung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts"

Fragenkatalog

  • Bundessteuerberaterkammer
  • Deutsche Steuer-Gewerkschaft e. V.
  • Deutscher Steuerberaterverband e. V.
  • Institut Finanzen und Steuern e. V.
  • Institut für Digitalisierung im Steuerrecht e. V.
  • Peters, Dr. Franziska (Finanzgericht Münster)
  • Reimer, Prof. Dr. Ekkehart, Universität Heidelberg
  • Verein zur Förderung der Steuergerechtigkeit e. V.

Weitere Informationen

  • Finanzausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw38-de-steuerverfahrensrecht-909084

Stand: 25.01.2026