Etats des Bundespräsidenten, Bundestages und Bundesrates beschlossen
Der Bundestag hat zu Beginn der viertägigen Haushaltsberatungen zum Haushaltsgesetz 2022 (20/1000, 20/1002) und zum Gesetz zur Ergänzung des Haushaltsgesetzes (20/1200, 20/1201) am Dienstag, 30. Mai 2022, in zweiter Lesung ohne Aussprache den Einzelplan 01 des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes, den Einzelplan 02 des Deutschen Bundestages und den Einzelplan 03 des Bundesrates einstimmig angenommen. Der Entscheidung lagen Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses (20/1626, 20/1627, 20/1602) zugrunde.
Im Etat des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes ist im Entwurf in diesem Jahr mit Ausgaben von 44,89 Millionen Euro eine geringfügige Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr (Soll: 44,65 Millionen Euro) geplant. Die Personalausgaben schlagen als größter Ausgabeposten mit 25,2 Millionen Euro zu Buche.
Mehr Geld für das Parlament
Der Etat des Deutschen Bundestages umfasst Ausgaben von rund 1,1 Milliarden Euro. Der Haushaltsausschuss stockte die Ausgaben gegenüber dem Regierungsentwurf um 5,7 Millionen Euro auf (20/1602). Die Personalausgaben sind auch in diesem Etat mit 738,1 Millionen Euro der größte Ausgabeposten. Darunter fallen unter anderem die Personalausgaben der Verwaltung als auch der Abgeordneten. Im vergangenen Jahr beliefen sich die geplanten Ausgaben auf 1,06 Milliarden Euro.
Dem Bundesrat sollen laut Regierungsentwurf in diesem Jahr mit 35,3 Millionen Euro rund 5,9 Millionen Euro weniger als im Vorjahr zur Verfügung. Das Minus entfällt auf geringere Summen für Investitionen. Im vergangenen Jahr sind 7,2 Millionen Euro unter anderem für Baumaßnahmen eingestellt worden, in diesem Jahr sind es eine Million Euro. Die Personalausgaben sollen als größter Ausgabeposten mit 14,7 Millionen Euro zu Buche schlagen. (vom/scr/irs/31.05.2022)