Matthias Bartke ist neuer Ständiger Bevollmächtigter des PKGr
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hat am Mittwoch, 6. April 2022, Dr. Matthias Bartke als neuen Ständigen Bevollmächtigten des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) die Ernennungsurkunde überreicht. Das Parlamentarische Kontrollgremium hatte zuvor beschlossen, Bartke für das Amt vorzuschlagen. Der neue Bevollmächtigte ist Volljurist und hat über Auslandseinsätze der Bundeswehr promoviert. Nach seiner Promotion arbeitete er in der Hamburger Verwaltung in unterschiedlichen Leitungspositionen. Zuletzt leitete er die Rechtsabteilung der Sozialbehörde der Hansestadt Hamburg. Bartke hat von 2013 bis 2021 dem Deutschen Bundestag angehört und den Wahlkreis Hamburg-Altona im Parlament vertreten. Bartke ist seit dem Jahr 1978 Mitglied der SPD und saß seit März 2018 bis zum Ende der vergangen Wahlperiode dem Ausschuss für Arbeit und Soziales vor.
„Verlängerter Arm“ des Parlamentarischen Kontrollgremiums
Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das Parlamentarische Kontrollgremium umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das dreizehnköpfige Gremium unter Vorsitz von Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Der Vorsitzende des Kontrollgremiums wünscht dem neuen Bevollmächtigten „eine glückliche Hand bei seiner künftigen Aufgabe“ und freue sich auf die kommende Zusammenarbeit. „Die Anforderungen an die Sicherheitsbehörden wachsen beständig. Aufgrund der derzeitigen politischen Lage stehen wir gerade vor zweifellos großen Herausforderungen. Eine qualifizierte parlamentarische Kontrolle ist daher notwendiger denn je“, sagte Konstantin von Notz.
Der Bevollmächtigte unterstützt das Gremium als „verlängerter Arm“ bei der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste. Er übt die Rechte des Kontrollgremiums gegenüber der Bundesregierung und den Nachrichtendiensten aus. Das Amt des Ständigen Bevollmächtigten geht auf das Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes aus dem Jahr 2016 zurück (18/9040, 18/10069). Das Gesetz regelt, dass der Ständige Bevollmächtigte seine Aufgabe hauptamtlich wahrnimmt und ihm ein Stab von Mitarbeitern zuarbeitet. Dazu wurde in der Bundestagsverwaltung eine neue Unterabteilung „Parlamentarische Kontrolle Nachrichtendienste“ eingerichtet. (eis/08.04.2022)