AfD will Energiewende rückgängig machen
Für eine Energieversorgung durch Kernenergie macht sich die AfD-Fraktion in drei Anträgen stark, die der Bundestag am Donnerstag, 11. November 2021, eine halbe Stunde lang in erster Lesung beraten hat. Sie wurden im Anschluss zur weiteren Beratung in den Hauptausschuss überwiesen, den der Bundestag zuvor eingesetzt hatte.
Der erste Antrag trägt den Titel „Horizont erweitern – Kernenergie für umweltfreundliche, sichere und kostengünstige Energieversorgung“ (20/32), mit dem zweiten Antrag will die Fraktion einen „Blackout“ und „Brownout“ verhindern und dadurch die Energieversorgung sicherstellen (20/34). Der dritte Antrag zielt darauf ab, die Energiewende rückgängig zu machen und Wirtschaft sowie private Haushalte zu entlasten (20/35).
Forderungen der AfD-Fraktion
Im ersten Antrag (20/32) fordert die Fraktion, die Laufzeitbeschränkungen der Atomkraftwerke aufzuheben. Deren Weiterbetrieb bei drohender, ernster Netzinstabilität sei notfalls auch staatlich zu gewährleisten.
In ihrem zweiten Antrag (20/34) spricht sich die AfD-Fraktion dafür aus, den Betrieb von Kohlekraftwerken, „die dem Stand der Technik entsprechen“, uneingeschränkt zu ermöglichen und sämtliche Bemühungen zum Ausstieg aus dieser Technik zu unterlassen. Das Kohleausstiegsgesetz sei ersatzlos zu streichen und rückabzuwickeln. Zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung solle die Bundesregierung auf die Landesregierungen einzuwirken, eine provisorische Laufzeitverlängerung für die noch in Betrieb befindlichen beziehungsweise noch betriebsbereiten Kohlekraftwerke zu erteilen, verlangen die Abgeordneten.
Im dritten Antrag (20/35) verlangen die Abgeordneten, alle Zahlungen und Begünstigungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität „aus sogenannten erneuerbaren Energien“, die neu oder erneut in Betrieb genommen werden, vollständig und ersatzlos zu streichen. Bereits gewährte Zahlungen und Begünstigungen für bestehende Anlagen seien „unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes“ schnellstmöglich zu beenden. (hau/vom/11.11.2021)