Gesundheit

Bundestag verlängert epide­mische Lage von nationaler Trag­weite

Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. August 2021, die epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach einer heftigen Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition für maximal drei weitere Monate verlängert. Einem entsprechenden Antrag von CDU/CSU und SPD (19/32091) stimmte eine Mehrheit von 325 Abgeordneten zu. 253 stimmten gegen den Antrag, fünf Parlamentarier enthielten sich bei der namentlichen Abstimmung. 

Anstieg der Corona-Infektionszahlen

Mit Blick auf die weitere dynamische Ausbreitung des Coronavirus und die damit einhergehende „ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland“ sei die Voraussetzung für die Verlängerung gegeben, hieß es in dem Antrag. Nach wie vor bestehe das vorrangige Ziel darin, eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit möglichst zu reduzieren und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten die Bundesregierung mit dem Antrag mehrheitlich auf, bis zum 30. August eine Änderung des Paragrapfen 28a Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorzubereiten. Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz soll aufgrund des Impffortschritts nicht mehr zentraler Maßstab sein. Weil die im IfSG genannten Schwellenwerte nicht mehr aktuell seien, sollen die Schutzmaßnahmen gegen die Coronavirus-Krankheit zukünftig an der Covid 19- Hospitalisierungsrate ausgerichtet werden. 

Beraten wurden außerdem drei Anträge der AfD (19/32085, 19/32086, 19/32087), wobei die ersten beiden in die Ausschüsse überwiesen wurden und der dritte mit der Mehrheit des übrigen Hauses auf Ablehnung stieß. Auch zwei Anträge der FDP (19/3200919/32077) wurden zur weiteren Beratung überwiesen. Ein dritter Antrag der Liberalen (19/32078) sowie ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/32042) konnten nach direkter Abstimmung keine Mehrheit erreichen. 

Spahn: Wir erleben eine Pandemie der Ungeimpften

In der Debatte machte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) deutlich, dass die Coronakrise trotz der fortgeschrittenen Impfungen und der umfangreichen Tests noch nicht überstanden sei. Sprecher der Opposition hielten der Bundesregierung vor, wichtige Weichenstellungen im Kampf gegen die Pandemie verpasst zu haben und die Sonderrechte in der Gesundheitskrise unverhältnismäßig auszudehnen.

Minister Spahn wies die Kritik der Opposition zurück und stellte die bisher erreichten Erfolge in der Coronakrise heraus. Noch nie seien so wirksame Impfstoffe so schnell entwickelt worden. Die größte Impfaktion in der Geschichte der Bundesrepublik sei ein Erfolg. So seien bereits rund 60 Prozent der Bevölkerung vollständig gegen das Coronavirus geimpft, bei den vulnerablen Gruppen seien es sogar mehr als 85 Prozent. Inzwischen seien in Deutschland rund 100 Millionen Impfdosen verabreicht worden. Spahn wertete dies als großen gemeinsamen Erfolg.

Die Bundesregierung habe versprochen, dass in diesem Sommer jedem Bürger ein Impfangebot gemacht werde, dieses Versprechen sei eingehalten worden. Spahn fügte hinzu, es sei eine persönliche, freie Entscheidung, sich impfen zu lassen. Allerdings habe die Entscheidung auch Auswirkungen auf andere Menschen, etwa Kinder unter zwölf Jahren, die sich derzeit nicht impfen lassen könnten. Der Minister betonte: „Die Impfung wirkt, die Impfung schützt.“ Die hochansteckende Delta-Variante werde voraussichtlich dazu führen, dass sich jeder, der nicht geimpft sei, auch infiziere. Spahn betonte: „Wir erleben gerade eine Pandemie der Ungeimpften.“ Um Rechtssicherheit zu haben, sei eine Verlängerung der Feststellung der epidemischen Lage nötig.

SPD: Impffortschritt noch nicht groß genug

Auch die SPD-Gesundheitspolitikerin Bärbel Bas ging auf den Impffortschritt ein, dem es zu verdanken sei, „dass wir mehr Freiheiten zurückgewonnen haben“. Es gehe jetzt darum, die Impfkampagne weiter voranzutreiben. Die Delta-Variante zeige, wie schnell sich die Infektionszahlen verdoppeln könnten, auch unter kleinen Kindern. Bas erinnerte daran, dass es für Kinder unter zwölf Jahren noch keinen zugelassenen Corona-Impfstoff gebe.

Eltern hätten Angst vor schnell steigenden Infektionszahlen und einer möglichen Infektion ihrer Kinder. Eine Verlängerung der epidemischen Lage sei nun notwendig, weil der Impffortschritt noch nicht groß genug sei.

CDU/CSU: Infektionsgeschehen nach wie vor dynamisch

Alexander Dobrindt (CDU/CSU) sagte, es sei „ein großer Segen, dass es gelungen ist, Impfstoffe in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen“ und fügte hinzu: „Wir wollen jetzt wieder mehr Normalität erreichen.“

Dabei gehe es um eine Balance zwischen Sicherheit und Eigenverantwortung. Das Infektionsgeschehen sei nach wie vor dynamisch, daher werde eine Verlängerung der epidemischen Lage gebraucht, „um das Risiko zu beherrschen“. Zugleich habe die Sieben-Tage-Inzidenz als Maßstab für das Infektionsgeschehen seine Bedeutung verloren und werde ersetzt durch eine „Krankenhaus-Ampel“ als entscheidendes Kriterium. 

AfD: Es mangelt an stringenten Konzepten

Von der Opposition kam teilweise harte Kritik am Krisenmanagement der Bundesregierung, der es an stringenten Konzepten mangele sowie an Tatkraft. Tino Chrupalla (AfD) stellte die Aussagekraft der seit Wochen wieder kontinuierlich steigenden Inzidenzzahlen infrage und wertete die neue Hospitalisierungs-Inzidenz als „ersten Schritt in Richtung Vernunft“.

Studien zeigten im Übrigen, dass auch Geimpfte sich wieder infizieren könnten. Die Impfentscheidung müsse individuell bleiben, eine Impfpflicht sei abzulehnen. Chrupalla mahnte, es dürfe auch keine staatliche Impfpflicht für Kinder geben. Der AfD-Politiker forderte die Bundesregierung dazu auf, deeskalierend zu wirken und Mut und Zuversicht zu verbreiten. Eine Verlängerung der epidemischen Lage lehne seine Fraktion ab.

FDP: Keine pauschalen Bürgerrechtseingriffe 

Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) machte deutlich, dass ihre Fraktion eine Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage schon länger eingefordert habe. Eine nochmalige Verlängerung wäre verbunden mit der Fortführung der „automatischen und undifferenzierten Grundrechtseingriffe“. Die Pandemie habe sich durch den Impffortschritt positiv verändert, argumentierte sie.

Pauschale Eingriffen in die Bürgerrechte seien daher nicht mehr zu rechtfertigen. Die FDP-Abgeordnete räumte ein, dass die Pandemie noch nicht vorbei sei, jedoch sei die Voraussetzung für die Feststellung der epidemischen Lage nicht mehr gegeben, weil eine Überlastung des Gesundheitswesens nicht mehr zu erwarten sei. Der Ausnahmezustand, der es der Bundesregierung ermögliche, am Parlament vorbei zu entscheiden, müsse endlich beendet werden.

Linke: Sie haben es verbockt ohne Ende

Auch die Linksfraktion wandte sich entschieden gegen eine Verlängerung der epidemischen Lage. Jan Korte (Die Linke) wertete den Antrag der Koalitionsfraktionen als „Beweis für das Scheitern der Politik der Bundesregierung“, die auch den zweiten Pandemie-Sommer „vollständig verpennt“ habe.

„Sie haben es verbockt ohne Ende.“ Statt Vorsorge zu treffen für die Ferien- und Reisezeit sowie die nach den Sommerferien wieder beginnende Schule, wolle die Regierung mehr Kompetenzen an sich ziehen und sorge damit für eine Schwächung und Aushöhlung des Parlaments, das sei unfassbar. Über die Einschränkung von Grundrechten habe allein der Bundestag zu entscheiden.

Grüne rügt Regierung als „chaotisch und ineffizient“

Dr. Manuela Rottmann (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, ihre Fraktion habe im Verlauf der Coronakrise der Verlängerung der epidemischen Lage zugestimmt, weil es sonst keine ausreichende Rechtsgrundlage gegeben hätte. Es sei aber höchst problematisch, Sonderrechte zu vergeben.

Die Bundesregierung sei auch nicht in der Lage, von den Sonderrechten verantwortlich Gebrauch zu machen. Sie wertete die Krisenpolitik der Regierung als „chaotisch und ineffizient“ und rügte: „Sie enttäuschen das Vertrauen und werden ihrer Verantwortung nicht gerecht.“ Die Regierung habe wieder nichts anderes zustande gebracht, als nur die Feststellung der epidemischen Lage zu verlängern. 

Antrag der Koalition

In Deutschland würden die Corona-Infektionszahlen in allen Bundesländern wieder ansteigen, hieß es im Antrag der Koalitionsfraktionen. Der Anstieg umfasse dabei alle Indikatoren: die Neuinfektionen, den R-Wert, die Quote der positiven PCR-Tests, die Sieben-Tage-Inzidenz, die Hospitalisierungen und die notwendigen Behandlungen auf den Intensivstationen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) schätze die Gefährdung für die Gesundheit der nicht oder nicht vollständig geimpften Bevölkerung weiterhin insgesamt als hoch ein, für vollständig Geimpfte werde die Gefährdung als moderat angesehen.

Die pandemische Lage werde verschärft durch das Auftreten von Varianten des Sars-CoV-2-Virus. In Deutschland sei seit mehreren Wochen die sogenannte Delta-Variante absolut vorherrschend, die deutlich ansteckender sei als die zunächst verbreitete Alpha-Variante. In der Zukunft sei mit sogenannten Escape-Mutationen zu rechnen, also Virusvarianten, die eine verringerte Sensitivität gegenüber den jetzt verfügbaren Impfstoffen hätten. Die Bundesländer hätten den Bundestag aufgrund dieser Ausgangslage einstimmig darum gebeten, die epidemische Lage zu verlängern, heißt es in dem Antrag weiter. Gemäß IfSG habe der Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage bis zum 11. September 2021 zu treffen und im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.

Erstmals hatte der Bundestag den Angaben zufolge am 25. März 2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt, die dem Bund besondere Befugnisse nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gibt, etwa zum Erlass von Rechtsverordnungen und Anordnungen. Die Feststellung der epidemische Lage wurde sodann am 18. November 2020, am 4. März 2021 und am 11. Juni 2021 verlängert. Mit einer Gesetzesänderung im März 2021 billigte das Parlament eine Regelung, der zufolge der Bundestag spätestens drei Monate nach Feststellung der epidemischen Lage deren Fortbestehen feststellen muss, ansonsten gilt die Lage als aufgehoben.

Anträge der AfD

Die AfD fordert in ihrem ersten Antrag, die epidemische Lage von nationaler Tragweite „sofort“ aufzuheben (19/32087). Auch solle, so der Tenor ihres zweiten Antrags, eine „gesetzliche Impfpflicht für Kinder“ ausgeschlossen werden (19/32086). Eine solche etwaige Zwangsimpfung von Kindern gegen den Willen der Eltern stelle einen massiven Eingriff in das elterliche Sorgerecht aus Artikel 6 des Grundgesetzes dar, heißt es dazu in dem Antrag. Beide Vorlagen sollen nun im Gesundheitsausschuss federführend weiterberaten werden. 

Die dritte, vom Bundestag abgelehnte Initiative war mit „Grundrechte sind auch in Corona-Zeiten keine Geimpftenrechte – Die Wahrnehmung von Grundrechten darf nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden“ (19/32085) überschrieben. Die Bundesregierung sollte demnach „sicherstellen, dass niemand politisch, sozial oder auf andere Weise unter Druck gesetzt oder diskriminiert wird, weil er aufgrund von möglichen Gesundheitsrisiken oder weil er es nicht möchte, sich nicht hat impfen lassen“.

Anträge der FDP

Die FDP fordert in zwei vorgelegten Anträgen eine faire finanzielle Förderung für Erzieherinnen und Erzieher durch das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ 2021 während der Pandemie (19/32009) sowie eine „staatliche Garantie für pandemiefesten Präsenzunterricht“, um Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung nicht vorzuenthalten (19/32077). Mit ihrem ersten Antrag, der federführend im Familienausschuss beraten werden soll, wollen die Liberalen erreichen, dass die jährlichen Zuschusspauschalen an die Träger im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 an die gestiegenen Personalausgaben, projektbezogenen Sachausgaben, Gemeinkosten und sonstige gestiegenen Bedarfe angepasst werden. Der zweite Antrag sieht neben der Präsenzunterrichtgarantie einen „Aktionsplan für pandemiesicheren Unterricht“ seitens der Kultusministerkonferenz. Dieser solle neue Quarantäneregelungen etablieren oder für eine vereinfachte Anschaffung von Luftfiltern sorgen. Die Vorlage soll nun im Bildungsausschuss weiterberaten werden. 

Keine Mehrheit fand der von den Liberalen vorgelegte Antrag mit der Forderung nach geordneter Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (19/32078). Die Koalition, die AfD und die Grünen stimmten gegen die Vorlage, Die Linke enthielt sich.

Antrag der Grünen

Die Grünen-Fraktion forderte in ihrem von der Koalition, der AfD und FDP abgelehnten Antrag weitere Schutzvorkehrungen gegen das Coronavirus und eine Übergangsregelung für den Ausstieg aus dem Pandemie-Sonderrecht. Die Pandemie sei noch nicht vorbei, durch die Delta-Variante seien die Infektionszahlen in vielen Staaten wieder deutlich gestiegen, hieß es in dem Antrag (19/32042) der Fraktion.

Die Abgeordneten schlugen eine Ergänzung in Paragraf 28a Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor, damit für die Dauer von sechs Monaten nach Ende der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bestimmte Maßnahmen weiterhin getroffen oder verlängert werden können, um einer Wiederkehr der epidemischen Lage vorzubeugen. Ferner sollte das in Paragraf 28a IfSG vorgesehene inzidenzbasierte System zu einem Stufensystem umgebaut werden, das nicht mehr allein auf die Inzidenz, sondern insbesondere auch auf die Auslastung der Intensivbettenkapazität abstelle. Schließlich sollte die Geltungsdauer der Corona-Arbeitsschutzverordnung über den 10. September 2021 hinaus für sechs Monate verlängert werden. (ste/pk/25.08.2021)