Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Mai 2021, der von den Koalitionsfraktionen geplanten Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung zugestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (19/28790) wurde in der vom Ausschuss für Kultur und Medien geänderten Fassung (19/29381) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen. Die vom Ausschuss vorgenommenen Änderungen betreffen auch das Gesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung. Ein zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Änderungsantrag der FDP-Fraktion (19/29394) mit der Forderung nach Errichtung der Stiftung ausschließlich in Oggersheim und nicht in Berlin wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt.
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Um an das Leben und politische Wirken des ehemaligen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl (CDU) zu erinnern, soll eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts in Berlin errichtet werden. Als einer der bedeutendsten Politiker des Jahrhunderts habe Kohl als sechster Kanzler der Bundesrepublik den Prozess der deutschen Wiedervereinigung maßgeblich gestaltet und die europäische Integration entschieden fortgesetzt, schreiben die Koalitionsfraktionen.
Die „herausragende Lebensleistung“ begründe die Notwendigkeit, eine angemessene Erinnerungsstätte in Form einer Stiftung zu schaffen, heißt es in dem jetzt beschlossenen Gesetz.
Orientierung an bestehenden Kanzler-Stiftungen
Die Stiftung soll sich an den bereits bestehenden Stiftungen zum Gedenken an herausragende deutsche Politiker wie zum Beispiel der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus oder der Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung orientieren.
Konkret soll ein Helmut-Kohl-Zentrums als öffentlich zugängliche Erinnerungsstätte eingerichtet werden, das eine ständige zeitgeschichtliche Ausstellung errichtet, Sonderausstellungen und Veranstaltungen durchführt sowie wissenschaftliche Arbeitsmöglichkeiten bietet. (aw/hau/06.05.2021)