Reformkommission zur Reform des Bundeswahlrechts eingesetzt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. April 2021, der Einsetzung einer Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit (19/28787) zugestimmt. Für die Einsetzung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Ein Gesetzentwurf der Grünen (19/28792) mit dem Titel „Änderung des Bundeswahlgesetzes – Chancengleichheit kleiner Parteien in der Coronavirus-Pandemie“ wurde anschließend in den federführenden Innenausschuss überwiesen.
Antrag von CDU/CSU und SPD
Die Koalitionsfraktionen wollen eine Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit auf den Weg bringen. Wie sie in ihrem Antrag (19/28787) schreiben, sei dem Deutschen Bundestag mit dem 25. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 14. November 2020 aufgegeben worden, unverzüglich einen Beschluss zur Einsetzung einer Reformkommission zu fassen, die sich mit Fragen des Wahlrechts beschäftige und Empfehlungen erarbeite.
Dem Antrag zufolge soll die Kommission aus neun Mitglieder des Bundestages bestehen – die Fraktionen der CDU/CSU benennen drei Mitglieder, die SPD zwei und die übrigen Fraktionen je ein Mitglied – sowie neun Sachverständigen, die im Einvernehmen der Fraktionen benannt werden. Zu den Themen der Kommission zählen: die Begrenzung der Vergrößerung des Deutschen Bundestages und die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Parlament, die Modernisierung der Parlamentsarbeit, die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre und die Dauer der Legislaturperiode, die Begrenzung der Amtszeiten des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin sowie die Bündelung von Wahlterminen.
Aufnehmen solle die Kommission ihre Arbeit spätestens sechs Wochen nach dem Beschluss über ihre Einsetzung, schreiben die Antragsteller. Dem Bundestag solle sie bis zum 30. September 2021 einen Zwischenbericht vorlegen sowie bis zum 30. Juni 2023 einen Abschlussbericht.
Gesetzentwurf der Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Änderung des Bundeswahlgesetzes, um „die Chancengleichheit kleiner Parteien in der Coronavirus-Pandemie“ zu gewährleisten. Zahlreiche Landesverfassungsgerichte hätten festgestellt, dass die wahlrechtlichen Unterschritenquoren für sogenannte nicht etablierte Parteien in Zeiten der Pandemie herabgesetzt werden müssten, um die Chancengleichheit dieser Parteien zu wahren, schreibt die Fraktion in ihrem Gesetzentwurf. Dieses Problem bestehe auch im Bereich des Bundestagswahlrechts.
Nach dem Willen der Fraktion sollen deshalb die Unterschriftenquoren auf 30 v. H. der bislang geltenden Quoren herabgesetzt werden. Angesichts der bevorstehenden Wahlen wäre die Beibehaltung des „in Hinblick auf die Pandemie verfassungswidrigen Zustands“ nicht tolerabel, so die Grünen. (sas/ste/irs/22.04.2021)