Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. März 2021, erstmalig über einen von der Fraktion Die Linke vorgelegten Antrag, in dem sie das „Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sichern, reproduktive Gerechtigkeit ermöglichen“ will beraten (19/26980). Der Antrag wurde nach der Beratung in den federführenden Ausschuss für Familie, Frauen, Senioren und Jugend überwiesen.
Antrag der Linken
Nach dem Willen der Fraktion Die Linke sollen die Paragrafen 218, 218a, b und, c sowie die Paragrafen 219, 219 a und b zum Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. In einem Antrag (19/26980) fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Entwurf für ein „Gesetz zur Sicherung reproduktiver Rechte“ vorzulegen, der auch das Schwangerschaftskonfliktgesetz ersetzt. Zudem sollen die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel und operative Eingriffe zur Empfängnisverhütung ohne Alters- und Indikationseinschränkungen durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV) übernommen werden.
Die Kassen sollen Budgets bilden, aus denen auch die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie beispielsweise Kondome erstattet werden. Ebenfalls sollen Schwangerschaftsabbrüche und deren Nachsorge als Teil der Gesundheitsversorgung im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert werden und die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Sexualität, Verhütung, Familienplanung
Auch das Recht auf umfassende und auf Wunsch anonyme Beratung zu Fragen der Sexualität, Verhütung und Familienplanung soll als Teil der Gesundheitsversorgung im SGB V verankert werden. Darüber hinaus spricht sich die Fraktion dafür aus, dass auch für alle Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft auch unter Verwendung von Spendersamen für alle Menschen mit ungewollter oder medizinisch begründeter Kinderlosigkeit die Kosten übernommen werden.
Die Linksfraktion verweist darauf, dass gemäß dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau der Vereinten Nationen (CEDAW) die Vertragsstaaten verpflichtet sind, alle strafrechtlichen Vorschriften zur Diskriminierung der Frau aufzuheben. Da der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland aber noch immer als Straftat gelte, würden „Menschen, die schwanger werden können, in der überwiegenden Mehrzahl Frauen“, damit gesetzlich diskriminiert. (aw/sas/04.03.2021)