AfD-Anträge zu Vielehen, Kinderehen und Genitalverstümmelung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Januar 2021, eine halbe Stunde lang drei Anträge der AfD-Fraktion zu Vielehen, Kinderehen und Genitalverstümmelung in Deutschland eingebracht hat. So fordert sie im ersten Antrag „Maßnahmen zur Bekämpfung von Vielehen in der Bundesrepublik Deutschland“ (19/22705) und im zweiten Antrag, eine Meldepflicht für Fälle von weiblicher Genitalverstümmelung einzuführen (19/22704). Im dritten Antrag mahnt sie eine „effektivere Bekämpfung von Kinderehen in Deutschland“ (19/22706) an. Alle Vorlagen wurden zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen, der erste Antrag in den Innenausschuss, der zweite in den Gesundheitsausschuss und der dritte in den Rechtsausschuss.
Erster Antrag der AfD
In ihrem ersten Antrag (19/22705) verlangt die AfD, die Bekämpfung von Vielehen in Deutschland ausdrücklich als Regierungsziel zu formulieren und im Rahmen der Innenministerkonferenz der Bundesländer zu thematisieren. Im Rahmen der „Deutschen Islamkonferenz“ (DIK) solle gemeinsam mit Vertretern aus den islamischen Verbänden und den Wissenschaften ein umfangreicher Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Vielehen in der Bundesrepublik erstellt werden.
Darüber hinaus solle die Tragweite des Phänomens „Vielehe“ soweit möglich durch in Auftrag gegebene Studien, Umfragen und sonstige geeignete wissenschaftliche Methoden erfasst werden. Eine hieraus erstellte Statistik will die Fraktion nach Anzahl, Alter, Staatsangehörigkeit, Glaubenszugehörigkeit und Herkunft der Ehegatten und deren Kinder geordnet wissen.
Zweiter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung im zweiten Antrag (19/22704) auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem die Einführung einer Meldepflicht für Ärzte bei Gesund- und Jugendämtern für Fälle von weiblicher Genitalverstümmelung vorsieht. Ärzte seien dafür von ihrer Schweigepflicht zu entbinden, heißt es im Antrag (19/22704).
Bei Nichtbeachtung der Meldepflicht sollen Ärzte nach Auffassung der AfD mit einem Bußgeld von mindestens 1.000 Euro belegt werden dürfen.
Dritter Antrag der AfD
Im dritten Antrag (19/22706) will die Fraktion, dass die Bundesregierung durch Gespräche mit den jeweiligen Landesregierungen einen Weg findet, durch den das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen effektiver angewendet werden kann. Auch solle die Regierung mit den Landesregierungen in einen Dialog eintreten und darauf hinwirken, dass diese einheitliche Behördenstrukturen schaffen, um die jeweilige Anzahl von Kinderehen und ihrer Aufhebung zu erfassen und um die betroffenen Minderjährigen zu unterstützen.
Zusammen mit den Ländern sei ein Konzept zu entwickeln, durch das die behördliche Zuständigkeit für betroffene Minderjährige transparenter gestaltet wird. Die Aufklärung und Beratung von Jugendlichen an öffentlichen Schulen über ihre Rechte und entsprechende Hilfsangebote in Fällen von bevorstehenden oder geschlossenen Kinderehen sollen dabei in den Blick genommen werden. (sas/28.01.2021)