Dokumente

Das Parlamentsarchiv - das Gedächtnis des Parlaments

Schriftzug Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auf Ledereinband

Einband einer Faksimileausgabe des Grundgesetzes (© DBT / Stela Saric)

Der Deutsche Bundestag unterhält ein eigenes öffentliches Archiv. Es verwahrt alle Unterlagen, die aus dem Deutschen Bundestag stammen und einen bleibenden historischen oder rechtlichen Wert haben. Hierzu zählen Akten und andere Dokumente, beispielsweise Drucksachen, Protokolle, Bilder und Videoaufzeichnungen. Das Archivgut wird erschlossen und vor Verfall oder Verlust geschützt. Dokumente aus dem Bundestag und dem Bundesrat zur Erarbeitung einzelner Bundesgesetze sind zusätzlich in Dokumentationen aufbereitet.

Jedermann kann das Archivgut nutzen. Einzelheiten finden Sie hier .

Im Parlamentsarchiv wird auch das „Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages“ redaktionell betreut und fortgeschrieben.