Das Plenum des Deutschen Bundestages
Das Plenargeschehen im Deutschen Bundestag
Das Plenum ist die Vollversammlung des Deutschen Bundestages mit zurzeit 709 Abgeordneten. Im Plenum werden Gesetze verabschiedet und Anträge beschlossen. Die Bundesregierung gibt ihre Regierungserklärungen vor dem Bundestagsplenum ab. Die Fraktionen können verlangen, dass die Tagesordnung um Aktuelle Stunden ergänzt wird, in denen sich die Abgeordneten mit aktuellen Ereignissen oder Problemen auseinandersetzen. Sie können auch verlangen, dass über bestimmte Tagesordnungspunkte namentlich abgestimmt wird.
Zusammensetzung des Bundestages
Die Verteilung der Sitze im Bundestag entspricht dem Anteil der auf die Parteien abgegebenen Stimmen. Durch die 22. Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 3. Mai 2013 ist ein neues Verfahren zur Berechnung der Sitzverteilung im Bundestag eingeführt worden. Beibehalten wurde das System der personalisierten Verhältniswahl, in dem die Personenwahl im Wahlkreis (Erststimme) nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl nach Landeslisten der Parteien (Zweitstimme) kombiniert wird. Neu ist, dass Wählerstimmen in zwei Verteilungsstufen mit je zwei Rechenschritten in Mandate umgerechnet werden. Allen vier Rechenschritten liegt das Verfahren „Sainte-Laguë/Schepers“ zugrunde, das bereits zur Bundestagswahl 2009 angewendet wurde.