Koalition lehnt Untersuchungsausschuss zu Cum-Ex ab
Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat die von der CDU/CSU-Fraktion auf Drucksache 20/6420 beantragte Einsetzung des zweiten Untersuchungsausschusses der 20. Legislaturperiode abgelehnt. Für den Antrag der Union, einen Untersuchungsausschuss zur Untersuchung der Cum-Ex-Steueraffäre der Hamburger Warburg Bank und zur Rolle des damaligen Ersten Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz einzusetzen, stimmten laut Beschlussempfehlung des Ausschusses (20/7572) die Fraktionen CDU/CSU, AfD und Die Linke. Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP lehnten den Antrag ab.
In der Aussprache des Ausschusses hatte die SPD-Fraktion betont, sie habe sich aktiv um eine Einsetzung des Untersuchungsausschusses bemüht. Es habe mehrere Gespräche und eine Anhörung von Sachverständigen gegeben. Die Bedenken der SPD-Fraktion, dass eine Untersuchung des Handelns von Hamburger Landesbehörden durch den Deutschen Bundestag als unzulässig angesehen werde, seien der CDU/CSU-Fraktion auch mitgeteilt worden.
Demgegenüber sprach die CDU/CSU-Fraktion den Koalitionsfraktionen jeden Einigungswillen ab. Die Bedenken der Koalition seien von Anfang an abstrakt geblieben und hätten sich in Hinweisen auf das Bundesstaatsprinzip und ein Verbot der Doppeluntersuchung erschöpft. Eine schriftliche, nachprüfbare Konkretisierung der Bedenken sei nicht erfolgt. Auch zu einem von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten und vom Ausschuss akzeptierten Änderungsantrag habe es keine konkreten Ausführungen seitens der Koalition gegeben. Mit dem Änderungsantrag wollte die Union sicherstellen, dass die Untersuchung „ausschließlich der Kontrolle der Aufsicht des Bundes bei der Rückforderung unberechtigter Kapitalertragssteuererstattungen dient und nicht selbstzweckhaft in die Eigenstaatlichkeit und Verfassungshoheit eines Landes eingreift“. Die in der Anhörung ins Gespräch gebrachte Teileinsetzung mit fünf von ursprünglich 19 Fragen nannte die Union unzumutbar.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, der Antrag der CDU/CSU-Fraktion sei in seiner ursprünglichen Fassung nicht verfassungsgemäß gewesen. Eine Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wäre möglich gewesen, wenn der Antrag substanzielle Änderungen erfahren hätte. Diese substanziellen Änderungen seien aber nicht vorgenommen worden. Neben dem Minderheitenrecht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gebe es auch eine Pflicht, einen Antrag auf seine Verfassungsgemäßheit zu überprüfen.
Die Fraktion der FDP sah die beabsichtigten Untersuchungsgegenstände überwiegend als Überschreitung der Befugnisse des Bundestages an. Eine Untersuchung von Landessachverhalten durch den Deutschen Bundestag sei unzulässig. Der Änderungsantrag der CDU/CDU-Fraktion beseitige nicht die Unzulässigkeit der Untersuchungsgegenstände.
Die Fraktion der AfD zeigte sich verwundert über die Argumentation der Koalition. In der Vergangenheit seien Vorgänge im Freistaat Bayern vom Wirecard-Untersuchungsausschuss untersucht worden. Diese Untersuchungen seien maßgeblich von der SPD-Fraktion vorangetrieben worden. Nach der heute vertretenen Auffassung der Koalition wäre dies eine Kompetenzüberschreitung des Deutschen Bundestages gewesen.
Die Fraktion Die Linke vertrat die Auffassung, dass die CDU/CSU-Fraktion in dem Verfahren Schlussfolgerung aus den geäußerten Bedenken gezogen und in den Antrag aufgenommen habe. Von der Koalition habe es kein Entgegenkommen gegeben. Es entspreche außerdem der bisherigen Praxis, Landessachverhalte im Deutschen Bundestag zu untersuchen.