Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte
Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung unterstützt den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission, im Rat der EU den Anwendungsstart der EUDR zu verschieben. Mit der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) sei ein klarer Rechtsrahmen für Unternehmen geschaffen worden, der unabhängig vom gehandelten Rohstoff geeignet sei, die Entwaldungsfreiheit der Lieferketten sicherzustellen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/13753) auf eine Kleine Anfrage (20/13473) der CDU/CSU-Fraktion.
Komme es zu der zwölfmonatigen Verlängerung bis zum 30. Dezember 2025 beziehungsweise 30. Juni 2026 der Übergangsphase bis zur Anwendung der EUDR, stehe sektorübergreifend für die Wirtschaft, für die EU-Mitgliedstaaten und für die außereuropäischen Produzentenländer ausreichend Zeit zur Verfügung, um sich angemessen auf die Anwendung der EU-Vorgaben vorzubereiten, sodass sich Störungen der Lieferkette vermeiden ließen. Dies gelte für die von der EUDR erfassten relevanten Rohstoffe und Produkte gleichermaßen.
Die EUDR erlaube es Unternehmen, entsprechend des Risikos für Entwaldung und rohstoffspezifischer sowie regionaler Besonderheiten die Sorgfaltspflicht für die nach Anhang I der EUDR erfassten Produkte neben Holz auch Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Rinder, zu erfüllen, heißt es in der Antwort.