Anrechnung unter Betrugsverdacht stehender UER-Nachweise
Berlin: (hib/HAU) Nach Angaben der Bundesregierung gab es keinen Austausch zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und der Mineralölwirtschaft zur Aberkennung von Treibhausgas-Quoten, die aus UER-Projekten (Upstream-Emissions-Reduktions-Projekte) stammen, die unter Betrugsverdacht stehen. Das geht aus der Antwort der Regierung (20/13396) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12985) hervor.
Grundsätzlich entscheide nicht das BMUV über die Aberkennung von Nachweisen, heißt es in der Antwort. Die Entscheidung über die Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte nach Paragraf 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes obliege den zuständigen Vollzugsbehörden. Das gelte sowohl für die Zustimmung zu UER-Projekten, die Freischaltung oder Löschung von Nachweisen im Rahmen des Vollzuges der Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung (UERV) als auch für die Anrechnung von UER-Nachweisen auf die THG-Quote.