Geldwäscheverdacht beim Wirecard-Komplex
Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat den aktuellen Stand der Ermittlungen wegen Verdachtsfällen der Geldwäsche im Zusammenhang mit dem insolventen Finanzdienstleister Wirecard veröffentlicht. In ihrer Antwort (19/31578) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31304) schreibt sie von 197 Verdachtsmeldungen, welche die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit FIU) zum Stichtag 28. Juni 2021 als relevant bewertet hat. Davon seien 169 an das zuständige Bayerische Landeskriminalamt abgegeben worden. Zu den Verdachtsmeldungen kämen noch 141 weitere Informationen.
Auf die Frage der Abgeordneten, warum die FIU beim Bekanntwerden von Verdachtsfällen keine Sofortmaßnahmen ergriffen habe, verweist die Regierung darauf, dass in den meisten Fällen die Transaktionen bereits abgeschlossen gewesen und daher keine Sofortmaßnahmen mehr möglich gewesen seien. Lediglich in 19 Fällen seien noch nicht ausgeführte Transaktionen Gegenstand von Verdachtsmeldungen gewesen.
In all diesen Fällen habe aber jeweils so zeitnah ein Zusammenhang mit einer Straftat festgestellt werden können, dass „eine unverzügliche Abgabe an die zuständige Strafverfolgungsbehörde erfolgen konnte“ und dieser ausreichend Zeit geblieben sei, „strafprozessual vermögenssichernde Maßnahmen zu ergreifen“. Eine Sofortmaßnahme der FIU sei daher in diesen Fällen nicht erforderlich gewesen.