Umsetzung der Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt der „Siebte Bericht der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“ (19/31420) vor. Mit diesem „Siebten Staatenbericht“ kommt die Bundesrepublik ihrer Verpflichtung nach, dem Europarat umfassend über die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen zu berichten.
Diese in Deutschland seit 1999 in Kraft befindliche „Sprachencharta“ dient der Vorlage zufolge dem Schutz und der Förderung von in einem Vertragsstaat gesprochenen Regional- oder Minderheitensprachen als Teil des europäischen Kulturerbes. Geschützt sind in Deutschland die Minderheitensprachen Dänisch, Ober- und Niedersorbisch, Nord- und Saterfriesisch, das Romanes der deutschen Sinti und Roma sowie die Regionalsprache Niederdeutsch, wie in der Unterrichtung ausgeführt wird. Mit dem umfassenden Regelwerk der Sprachencharta solle die Bewahrung dieser Sprachen gesichert und ihre Verwendung im privaten und öffentlichen Bereich unterstützt werden.
Die von Bund und Länder getroffenen Maßnahmen in Politik, Gesetzgebung und Praxis zur Umsetzung der Sprachencharta werden in diesem Staatenbericht für den Zeitraum von Dezember 2017 bis April 2021 dargestellt. Zu den wesentlichen Entwicklungen im Berichtszeitraum zählen danach ein neues Finanzierungsabkommen für die Stiftung für das sorbische Volk, auf das sich der Bund sowie die Länder Brandenburg und Sachsen geeinigt haben, sowie die Gründung einer Stiftung für die Friesische Volksgruppe durch die Landesregierung Schleswig-Holsteins im Januar 2020.
Ferner hat Schleswig-Holstein den Angaben zufolge zusätzliche Verpflichtungen für Dänisch, Friesisch und Niederdeutsch gemäß der Sprachencharta neu gezeichnet in Bezug auf Verwaltungsdokumente, Ortsnamen und kulturelle Aktivitäten. Des weiteren übernahm das im Herbst 2017 eingerichtete „Niederdeutschsekretariat“ Anfang 2018 die Geschäftsführung des Bundesrats für Niederdeutsch, wie aus dem Bericht hervorgeht. Danach haben zudem Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Hamburg zum 1. Januar 2018 das Länderzentrum für Niederdeutsch gGmbH gegründet, „das dem länderübergreifenden Schutz, Erhalt und der Weiterentwicklung der Regionalsprache Niederdeutsch dient“. Darüber hinaus startete das 2017 in Berlin gegründete „Europäische Roma-Institut für Kunst und Kultur e.V.“ laut Vorlage im Jahr 2020 das Programm „Initiative zur Kulturgeschichte der Roma“, die auch eine wesentliche Komponente zur Förderung von Romanes enthält.