Baumschnitt auf Privatgrundstücken entlang von Bahnstrecken
Berlin: (hib/HAU) Zum Zwecke der Vegetationskontrolle erhalten Eisenbahninfrastrukturunternehmen, allen voran die DB Netz AG, Betretungsrechte für Privatgrundstücke entlang von Bahnstrecken. Für die entsprechende gesetzliche Regelung hat der Verkehrsausschuss am Mittwoch den Weg frei gemacht. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD stimmten bei Enthaltung der FDP-Fraktion sowie der Linksfraktion und Ablehnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich“ (19/27671) in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen geänderten Fassung. Am Donnerstag berät der Bundestag den Gesetzentwurf abschließend.
Der Regierungsentwurf sieht eine Verpflichtung durch Eisenbahninfrastrukturunternehmen vor, vegetationsbedingte Gefahrensituationen für den Eisenbahnbetrieb abzuwehren, „soweit Eigentümer und Besitzer von Grundstücken ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen“. Durch den Änderungsantrag müssen Betreiber der Schienenwege aber keine Verantwortung für die Beseitigung sicherheitsrelevanter Beeinträchtigungen vom Baumbestand auf Nachbargrundstücken tragen. Damit liegt die Verkehrssicherungspflicht für ein Grundstück eindeutig ausschließlich beim jeweiligen Eigentümer. Jedoch werden umfassende Rechte für den Betreiber der Schienenwege festgeschrieben, auf deren Basis dieser bei Bedarf auch auf Drittgrundstücken Gefahren für die Sicherheit und den reibungslosen Betrieb des Eisenbahnverkehrs beseitigen kann.
Der Änderungsantrag legt zudem eine hälftige Teilung der Kosten einer Anschlussweiche zwischen „anschlussgewährendem“ Unternehmen (DB Netz) und dem an einem Nebengleisanschluss interessierten „anschlussnehmendem“ Unternehmen fest. Laufende Kosten, Betriebskosten und Instandhaltungskosten sind als wiederkehrende Kosten vom anschlussgewährenden Unternehmen alleine zu tragen.
Es sei richtig, dass die Haftung und Verantwortung für den benötigten Baumschnitt auf Privatgrundstücken nicht alleine bei der DB Netz liege, hieß es von Seiten der Unionsfraktion während der Diskussion im Ausschuss. Wichtig sei auch die Änderung der Regelung zu den Anschlüssen von Privatgleisen, damit die benötigte Förderung keine abschreckende Wirkung auf Interessenten an Nebengleisanschlüssen habe. Zu begrüßen sei auch, dass eine für Neuanschlüsse benötigte Weiche jeweils zur Hälfte vom Netzbetreiber und vom Anschließenden finanziert wird.
Aus Sicht der AfD-Fraktion ist das Gesetz „akzeptabel“. Die nötigen Änderungen bei der Vegetationskontrolle kämen aber deutlich zu spät, kritisierte der Fraktionsvertreter. In anderen europäischen Staaten hätten die Eisenbahninfrastrukturunternehmen schon länger deutlich schärfere Mittel, um gegen potenziell bedrohlichen Wildwuchs vorzugehen.
Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sei auch Ergebnis zahlreicher Gespräche mit Branchenvertretern, sagte der Vertreter der SPD-Fraktion. Die hälftige Teilung der Kosten bei den Gleisanschlüssen werde sich in der Praxis auszahlen und einen größeren Anreiz zur Schaffung von Anschlüssen an das Bahnnetz im Interesse der Verkehrsverlagerung darstellen, zeigte er sich überzeugt.
Auch die FDP-Fraktion hält die Änderungen für sinnvoll. Es gehe darum, zu verhindern, dass als Folge von Unwettern umstürzende Bäume den Bahnbetrieb behindern, sagte der Fraktionsvertreter. Nicht nachvollziehbar sei aber, wie die Regelung zustande gekommen sei, wonach Grundstücksbesitzer auf einem 50 Meter breiten Streifen beidseits entlang der Gleise für die Gefahrenabwehr zuständig sind. Das sei fragwürdig.
Licht und Schatten hat der Gesetzentwurf aus Sicht der Linksfraktion. Die Maßnahmen zur Vegetationskontrolle seien zu begrüßen, sagte die Fraktionsvertreterin. Verbesserungen bei den Gleisanschlussförderungen seien auch richtig. Allerdings fehle angesichts der massiven Gleisstilllegungen in den vergangenen 25 Jahren eine Verpflichtung zum Anschluss an den Schienenverkehr - beispielsweise für neue Logistikzentren. Nicht akzeptabel sei die im Gesetz erweiterte Möglichkeit, Bahnanlagen zu entwidmen, sagte sie.
Dies stieß auch bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Kritik. Träger der Straßenbaulast - Bund, Länder oder Kommunen - könnten Anträge stellen, aktuell nicht genutzte Bahnanlagen zu entwidmen und damit der Eisenbahnnutzung zu entziehen. Dies stehe im Widerspruch zur vielfach angestrebten Reaktivierung von Bahnstrecken, sagte der Fraktionsvertreter. Es gebe heute viele Beispiele dafür, dass die Trassenfindung für benötigte Bahnstrecken erschwert wird, weil einstmals als entbehrlich eingestufte Strecken entwidmet und in der Folge zugebaut worden seien.
Von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde darauf hingewiesen, dass die entsprechende Regelung auf Wunsch der Länder eingefügt worden sei, die in Sachen Straßenbau flexibler sein wollten. Das BMVI habe aber keine Sorge, dass dadurch die Reaktivierungsbemühungen konterkariert würden, sagte eine Ministeriumsvertreterin. Die Freistellung eines Grundstückes von Eisenbahnzwecken könne schließlich nur nach einer ausgiebigen Prüfung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erfolgen.