12.04.2021 Gesundheit — Antwort — hib 452/2021

Keine Korrekturbitten des Gesundheitsministeriums

Berlin: (hib/PK) Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat im Oktober 2019 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe gebeten. Das geht aus der Antwort (19/28187) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/27626) der AfD-Fraktion hervor.

Das BMG gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung unzutreffend wiedergegeben würden.