Emotionale Aussprache über Widerspruchslösung bei der Organspende
Angesichts der seit Jahren viel zu niedrigen Organspenderzahlen hat der Bundestag am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung über die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende debattiert. Nach einem vergeblichen Anlauf im Jahr 2020 will eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten erreichen, dass die umstrittene Widerspruchsregelung doch noch eingeführt wird. Andere Abgeordnete sind strikt dagegen. Gefordert wird die Widerspruchslösung sowohl in dem fraktionsübergreifenden „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung“ (21/7570(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) von 254 Abgeordneten als auch im Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung“ (21/2738(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zudem haben 58 Abgeordnete einen fraktionsübergreifenden Antrag mit dem Titel „Freiwilligkeit der Organspende sichern, Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben“ (21/8050(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht. Alle drei Vorlagen sind im Anschluss an die Aussprache dem federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen worden.
Im Januar 2020 hatte sich der Bundestag ebenfalls auf Grundlage von Gruppenanträgen gegen die Widerspruchsregelung (19/11096(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) entschieden. Damals befürwortete eine Mehrheit, dass ohne Zustimmung der betreffenden Person zu Lebzeiten eine postmortale Organentnahme nicht zulässig sei. Durchsetzen konnte sich der Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft (19/11087(Dokument, öffnet ein neues Fenster); 19/16214(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). In der teilweise emotionalen Debatte äußerten sich zahlreiche Abgeordnete aus allen Fraktionen und begründeten ihre Haltung, die in manchen Fällen auch von tragischen persönlichen Erlebnissen geprägt ist. Mehrere Redner legten Wert auf die Feststellung, dass eine solche Beratung in besonderer Weise von gegenseitigem Respekt getragen werden müsse.
Dittmer: Not von Patienten auf der Warteliste
Sabine Dittmar schilderte die Not von Patienten auf der Warteliste für ein Spenderorgan und die damit verbundene tägliche Dramatik, wenn Betroffene auf den rettenden Anruf warten. Dies sei heute in Deutschland Realität für Tausende Menschen auf der Warteliste und in der Dialyse. Mit der Widerspruchsregelung würde Deutschland eine Rechtsgrundlage übernehmen, die in den meisten Ländern Europas schon gelte. Dittmar betonte, das Argument, wonach Schweigen nicht als Zustimmung gewertet werden könne, sei richtig, aber: „Schweigen ist auch keine Ablehnung.“
Derzeit müssten Angehörige oft unter Schock, in Trauer und emotionaler Überforderung eine Entscheidung für oder gegen die Organspende treffen. Dittmar versicherte, auch bei der jetzt geplanten Widerspruchsregelung blieben Angehörige in das Verfahren eingebunden, ihnen werde aber keine eigene Entscheidung aufgebürdet. Sie fügte hinzu, es gehe darum, sich wenigstens einmal im Leben mit der Organspende auseinanderzusetzen und fügte hinzu: „Wir schaffen keinen Zwang zur Organspende, wir verändern die Ausgangslage.“ Wer nicht spenden wolle, könne widersprechen. „Ein Widerspruch ist jederzeit möglich.“
Sichert: Der Mensch wird zum Objekt
Martin Sichert begründete seine Ablehnung der Widerspruchsregelung mit der Würde des Menschen, die auch im Tod gelte. Er ging in seiner Rede auf die Hirntod-Diagnose ein, die in Deutschland medizinisch die Voraussetzung ist für eine postmortale Organspende. Auch bei einem Hirntod könne ein Körper noch funktionieren, betroffene Frauen könnten in der Situation sogar neues Leben gebären. Bisweilen werde der Hirntod nicht richtig diagnostiziert, und trotz Fehldiagnose werde die Organentnahme eingeleitet. Er warnte: „Der Mensch wird zum Objekt mit dem Ziel, eine optimale Organfunktion für die Entnahme sicherzustellen.“ Diese Objektifizierung stehe einem würdevollen Ableben entgegen. Sichert betonte: „Die Würde des Menschen umfasst auch würdevolles Sterben.“
Mit der Widerspruchsregelung würde der Staat erst einmal jeden Menschen zum Organspender erklären. Das sei unvereinbar mit der Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Wenn Menschen sich selbst zum Organspender bei festgestelltem Hirntod erklärten, sei das zu respektieren. Die Widerspruchsregelung sei hingegen „schlicht grundgesetzwidrig“. Spenden seien immer freiwillig. „Menschen sind keine Organlager für andere Menschen.“ Er sehe die Lösung darin, dass in der Zukunft Organe in Laboren gezüchtet werden könnten.
Lehmann: Schweigen ist nicht automatisch Zustimmung
Sven Lehmann sagte, es sei unstreitig, dass mehr Organspender dringend gebraucht werden, aber eine so sensible Entscheidung sollte ein Mensch aktiv bejahen. Das Argument, wonach in Spanien die Widerspruchsregelung zu deutlich mehr Organspenden geführt habe, wies er zurück. Der wahre Grund für die gestiegenen Zahlen dort seien die verbesserte Ausstattung in den Entnahmekliniken sowie eine bessere Ansprache der Bevölkerung.
Er warnte nachdrücklich davor, das Vertrauen der Bevölkerung zu verlieren. „Ein Mensch sollte nur selbst über seinen Körper verfügen.“ Aus Schweigen dürfe nicht automatisch Zustimmung werden. „Auch der hirntote Körper unterliegt keinem kollektiven Zugriffsrecht.“ Die Widerspruchsregelung habe das Potenzial, die Gesellschaft weiter zu spalten. Es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, dass der Staat über die Körper der Bürger verfüge.
Bundesrat: Wir sind nicht vorangekommen
Als Vertreter des Bundesrates, der einen eigenen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung vorgelegt hat, sagte der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU/CSU), das übergeordnete Ziel der Länderkammer sei, dass sich der Bundestag erneut mit der Problematik befasse und die rechtlichen Regelungen noch einmal bewerte. Die Zahlen seien seit Jahren bekannt: Es gebe viel zu wenig Organspender, zuletzt seien innerhalb eines Jahres rund 4.800 Menschen neu auf die Warteliste gekommen. Mehr als 600 Menschen auf der Warteliste seien verstorben, weil kein Spenderorgan rechtzeitig zur Verfügung stand.
Laumann räumte ein, es gebe gute Gründe, vorsichtig zu sein bei Änderungen am System der Organspende. Es seien in den zurückliegenden Jahren viele neue Ideen beraten worden. Aber: „Wir sind nicht vorangekommen.“ Zu wenige Menschen dokumentierten ihren Willen zur Organspende. Es sei den Menschen aber zuzumuten, ihren Willen zu dokumentieren, wobei es völlig in Ordnung sei, wenn jemand nicht postmortal spenden wolle. Es gehe darum, dass die Menschen sich zu Lebzeiten selbst entschieden.
Kellner: Deutschland geht bisher einen Sonderweg
Auch Michael Kellner warb für die Widerspruchslösung, zeigte aber Verständnis für Menschen, die sich am liebsten gar nicht mehr dem Tod und der Organspende beschäftigen wollten. Es gebe aber eben auch Menschen, die auf solche Spenden dringend angewiesen seien. Er selbst habe sich aufgrund einer persönlichen Erfahrung dazu entschlossen, einen Organspendenausweis auszufüllen. Ohne diesen privaten Anstoß hätte er sich womöglich nicht dazu entschieden.
Da die Widerspruchsregelung schon in den meisten europäischen Ländern gelte, gehe Deutschland bisher einen Sonderweg. Die Ausgangslage habe sich aber in vielen Jahren nicht grundlegend verbessert. Er versicherte, dass nach der nun angestrebten Regelung auch vulnerable Gruppen weiter geschützt würden. Zudem bleibe die Selbstbestimmung unberührt.
Patientenbeauftragter: Ein Systemwechsel ist nötig
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), gab zu bedenken, dass auch sehr junge Patienten auf der Warteliste stünden und ohne rettendes Organ sterben könnten. Er betonte: „Wir haben kein Erkenntnisproblem.“
Sämtliche Neuregelungen der vergangenen Jahre hätten nicht zu mehr Spenden geführt, ein Systemwechsel zur Widerspruchsregelung sei nötig. Die Widerspruchsregelung sei zwar auch kein Allheilmittel, aber der zentrale Punkt, der in der Gesetzgebung noch fehle.
Ramelow: Wir sollten nicht so lange warten
Bodo Ramelow hob die Bedeutung solcher Grundsatzdebatten im Bundestag hervor, die nicht von parteipolitischen Gräben und fraktionellen Zwängen dominiert würden. „Es ist wieder so ein Tag, an dem ich auf dieses Parlament stolz bin.“ Es sei auch gut, dass konkurrierende Vorlagen diskutiert würden.
Er selbst werbe für die Widerspruchsregelung, habe aber auch mit großer Aufmerksamkeit den anderen Antrag gelesen und sehe darin denselben Charakter, denn es werde um den richtigen Weg gerungen. Aus früheren Debatten über die Organspende habe er viel gelernt und bitte darum, bei einer Entscheidung auch die Bedenken der anderen Seite mit aufzunehmen. Und: „Wir sollten nicht so lange warten.“
Gesetzentwurf von 254 Abgeordneten
254 Abgeordnete aus den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken fordern in ihrem als Gruppenantrag eingebrachten Gesetzentwurf die Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung bei der Organspende. 2025 verzeichnete die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) den Angaben zufolge 985 Organspender. Demgegenüber standen 8.199 Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Die Zahl der Organspender reiche damit bei Weitem nicht aus, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken, heißt es in dem Entwurf.
Durch die vielen gesetzlichen und strukturellen Änderungen der vergangenen Jahre sei keine signifikante und nachhaltige Steigerung der Organspendezahlen erzielt worden. Daher solle die Widerspruchsregelung als ein weiterer zentraler Baustein zur Verbesserung der Organspendezahlen eingeführt werden.
Entlastung der Angehörigen
Durch die Einführung einer Widerspruchsregelung solle es zu einer Selbstverständlichkeit werden, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen, diese zu dokumentieren und den nächsten Angehörigen mitzuteilen. Die Regelungen sollen auch dazu beitragen, die Angehörigen in dieser belastenden Situation, in der eine so schwere Entscheidung zu treffen ist, zu entlasten.
Dem Entwurf zufolge kommen als postmortale Organ- und Gewebespender künftig sowohl Personen in Betracht, die zu Lebzeiten in eine Entnahme eingewilligt haben als auch solche, die einer Entnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Erklärter Widerspruch muss auffindbar sein
Folglich komme der Möglichkeit der Erklärung eines Widerspruchs in Zukunft eine besondere Bedeutung zu. Ein erklärter Widerspruch müsse verlässlich und jederzeit auffindbar sein und vor einer Entscheidung über eine Organ- oder Gewebeentnahme berücksichtigt werden. Das im März 2024 in Betrieb genommene Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sei dafür ein wesentliches Element.
Unabhängig davon, ob im Register eine Erklärung registriert ist oder eine sonstige schriftliche Erklärung des möglichen Spenders vorliege, sei zudem im Gespräch mit dem nächsten Angehörigen zu klären, ob diesem eine Erklärung bekannt ist. Entscheidend solle allein der Wille des Spenders sein. Den Angehörigen stehe kein eigenes Entscheidungsrecht zu, es sei denn, der mögliche Spender sei minderjährig und habe keine eigene Erklärung abgegeben.
Hat ein möglicher Spender keine Erklärung zur Organspende abgegeben und war in einem Zeitraum von mindestens einem Jahr vor Feststellung des Todes nicht einwilligungsfähig und damit nicht in der Lage, eine selbstbestimmte Erklärung zu treffen, ist die Organ- oder Gewebeentnahme der Vorlage zufolge unzulässig.
Die neuen Regelungen sollen mit einer umfassenden Aufklärung und Information der Bevölkerung vor Inkrafttreten des Gesetzes über die Bedeutung und Rechtsfolgen eines erklärten Widerspruchs oder eines Verzichts auf die Erklärung eines Widerspruchs verbunden werden.
Gesetzentwurf des Bundesrates
Die Situation in der Organspende sei weiter von einem signifikanten Organmangel gekennzeichnet, schreibt die Länderkammer in ihrem Gesetzentwurf (21/2738(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende erhofften Verbesserungen seien bisher nicht eingetreten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Auch das jüngst in Betrieb genommene Organspendenregister werde in Bezug auf die Spenderzahlen keine wesentliche Verbesserung herbeiführen können.
Mit der Einführung einer Widerspruchslösung würde die Organspende der Normalfall und nicht mehr der durch ausdrückliche Zustimmung herbeizuführende Sonderfall, schreibt der Bundesrat. Ohne die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen einzuschränken, solle es mit der Einführung der Widerspruchslösung zu einer Selbstverständlichkeit werden, sich zumindest einmal im Leben mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen, ohne diese begründen zu müssen.
Dem Gesetzentwurf zufolge würde jede Person als Organ- oder Gewebespender gelten, es sei denn, es liegt ein erklärter Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille vor. Sei dies nicht der Fall, sei eine Organ- und Gewebeentnahme bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen zulässig.
Stellungnahme der Bundesregierung
Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf darauf hin, dass es sich bei der Frage, ob eine Widerspruchslösung eingeführt werden solle, um eine ethische Problematik handele, die als Gewissensentscheidung von den Abgeordneten und somit aus der Mitte des Bundestages zu beantworten sei.
Fraktionsübergreifender Antrag
Die Gegner der sogenannten Widerspruchsregelung bei der Organspende wollen mit einer Weiterentwicklung der geltenden Entscheidungsregelung die Zahl der Organspenden erhöhen. Die große Spendenbereitschaft in der Bevölkerung spiegele sich bislang nicht in den Zahlen des Spendenregisters wider. Es bestehe erkennbar kein Problem in der Bereitschaft der Bevölkerung, sondern bei der praktischen Umsetzung, heißt es in dem fraktionsübergreifenden Antrag (21/8050(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), dem sich Abgeordnete von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken angeschlossen haben.
Information und Aufklärung über die Organspende seien die entscheidenden Faktoren, damit Menschen eine freiwillige, selbstbestimmte Entscheidung treffen und diese Entscheidung dokumentieren könnten. Im Jahr 2020 habe der Bundestag mit großer Mehrheit ein Gesetz zur Stärkung der geltenden Entscheidungsregelung zur Organspende beschlossen, das zum 1. März 2022 in Kraft getreten sei. Defizite bestünden aber bei der Umsetzung wesentlicher Instrumente.
„Hohe technische Hürden bei der Registrierung“
So sei das Organspenderegister erst mit zweijähriger Verzögerung im März 2024 gestartet. Aufgrund mangelhafter Umsetzung sei die Zahl der Registrierungen drastisch unterhalb der hohen Spendenbereitschaft geblieben. Beklagt würden hohe technische Hürden bei der Registrierung. Die einfache und massenhaft wirksame Option der Abgabe der Organspende-Erklärung in kommunalen Ämtern werde bislang nicht umgesetzt. Die Registrierung für eine Organspende müsse zwingend unkompliziert und barrierefrei möglich werden und dürfe nicht länger an technischen oder bürokratischen Hürden scheitern.
Eine Widerspruchsregelung würde nach Ansicht der Abgeordneten einen schwerwiegenden und rechtlich umstrittenen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht darstellen. Dies sei auch aus ethischer Perspektive abzulehnen. Schweigen dürfe nicht als Zustimmung gewertet werden. Niemand dürfe unfreiwillig zum Organspender gemacht werden.
Alle über 18-Jährigen sollen sich äußern
Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, dass künftig alle Bürger zeitnah nach ihrem18. Geburtstag aufgefordert werden sollen, sich zu ihrer Organspendebereitschaft zu äußern und ihren Willen zu dokumentieren. Neben der Angabe Zustimmung oder Ablehnung zu einer postmortalen Organspende soll auch die Angabe über eine Unentschiedenheit vorgesehen werden. Bürger dürften keine Sanktionen oder Nachteile fürchten, wenn sie ihre persönliche Haltung nicht dokumentieren lassen.
Die Kommunikationsstrategie zur Organspende müsse systematisch weiterentwickelt werden. Ferner sei eine barrierefreie und niedrigschwellige Dokumentation des Spendewillens im Organspenderegister sicherzustellen, insbesondere durch den Abbau technischer Hürden und den Aufbau analoger Eintragungsmöglichkeiten in Ausweisstellen. (pk/24.09.2026)