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Gesundheit

Opposition fordert rasche Reform der Notfallversorgung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf „zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes“ (21/2214) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 16. Oktober 2025, erstmals beraten hat. Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die Beratung eines weiteren avisierten Antrags der Fraktion mit dem Titel „Sofortmaßnahmen für eine gerechte und stabile Finanzierung von Kranken- und Pflegeversicherung“.

Die Opposition wirft der Bundesregierung eine Vernachlässigung der Notfallversorgung vor und fordert ein sofortiges Umsteuern. Abgeordnete der Grünen, AfD und Linken wiesen in der Debatte auf die Dringlichkeit hin. Viele Notaufnahmen seien völlig überfüllt, die Wartezeiten extrem lang und das Personal auch im Rettungsdienst oft überfordert. Redner der Koalitionsfraktionen räumten die Probleme ein, verwiesen jedoch auf eine geplante gesetzliche Änderung, die in absehbarer Zeit vorgelegt werden solle.

Grüne: Wir stehen an einem Wendepunkt

Dr. Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen), der selbst Notfallmediziner ist, warnte: „Wir stehen an einem Wendepunkt.“ Millionen von Menschen müssten sich darauf verlassen können, im Notfall schnell und richtig versorgt zu werden. „Was wir heute erleben, ist Chaos statt Planung, Überforderung statt Hilfe, endlose Warteschleifen, volle Wartezimmer, ein Flickenteppich statt verlässlicher Strukturen.“ 

Dahmen fügte hinzu: „Die Notfallversorgung in Deutschland ist ein Brennglas für die Systemkrise, fehlende Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.“ Wenn die Notfallversorgung nicht mehr richtig funktioniere, gehe mehr als nur Vertrauen verloren. Er habe als Notfallmediziner selbst erlebt, wie unzureichend die Versorgung sei, wenn Menschen plötzlich in Not gerieten, etwa Mütter mit fiebernden Kindern am Wochenende oder Senioren bei einem Unfall. 

„Reform seit Jahren überfällig“

Es handele sich dabei nicht um Einzelfälle, betonte Dahmen und sprach von einer „dysfunktionalen Notfallversorgung“ und einem Rettungsdienst, der auf dem Reserverad laufe. Eine Reform sei seit Jahren überfällig. Es liege aus der vergangenen Legislatur schon ein fertiger Gesetzentwurf vor, der von Fachleuten für gut befunden sei. Gleichwohl sei die Bundesregierung bisher untätig geblieben, obgleich es keinen Streit über das Ziel der Reform gebe. 

Der Grünen-Vorschlag sei ähnlich dem alten Entwurf, aber verbessert. Dahmen mahnte, eine schlüssige Reform könne nicht nur Leben retten, sondern auch viel Geld sparen. So würden die möglichen Einsparungen auf rund fünf Milliarden Euro pro Jahr geschätzt durch eine bessere Patientensteuerung und weniger vermeidbare Klinikaufenthalte. Er forderte: „Es ist Zeit, jetzt zu handeln.“

AfD: Die Regierung ignoriert die Katastrophe

Dr. Christina Baum (AfD) ging vor allem mit der Union scharf ins Gericht, die mehr an Ideologie interessiert sei als an Gesundheit und Sicherheit. Während der Rettungsdienst vor dem Kollaps stehe, mache die Union einfach weiter wie immer. „Unser einst gut funktionierendes System zerbricht vor unseren Augen, und diese Regierung ignoriert die Katastrophe.“ 

Die Einsätze des Rettungsdienstes seien in den vergangenen Jahren stark gestiegen. So seien allein 2023 mehr als 7,8 Millionen Rettungsdienst- und Notarzteinsätze registriert worden. Auch für 2025 würden Rekordzahlen erwartet, wobei es zu Tausenden unnötigen Alarmen komme. Oft steckten hinter den Notrufen gar keine Notfälle. Das hänge auch mit dem verbreiteten Unwissen der Bürger über die Organisation der Notfallversorgung zusammen.

Baum betonte, das Rettungspersonal stehe unter einem ständig steigenden Druck und müsse zusätzlich zur normalen Arbeitsbelastung auch noch Gewalt ertragen. In manchen Notaufnahmen sei die Gewalt schon eskaliert. So würden Menschen, die das Leben anderer Menschen retten sollen, selbst Opfer. Sie fügte hinzu, die Überlastung des Rettungsdienstes werde zur Bedrohung. Viele Fachkräfte verließen in der Folge ihren Beruf schon nach wenigen Jahren. Baum schlussfolgerte: „Eine grundlegende Reform ist überfällig.“

Linke: Missstände sind überdeutlich

Ähnlich wie die Redner von Grünen und AfD äußerte sich auch Jan Köstering von der Linksfraktion, der den Grünen für die Gesetzesinitiative dankte. Eine Reform sei überfällig, denn die Missstände seien überdeutlich.

Das Personal in der Notfallversorgung und im Rettungsdienst sei angesichts der Fülle an Aufgaben und Notfällen überfordert. Er machte die gewinnorientierte Gesundheitswirtschaft für die Probleme mitverantwortlich. Zugleich kritisierte er einen Mangel an belastbaren Daten über Kosten, Aufnahmequoten oder Patientenkontakte. Auf diese Weise würden im Blindflug die Patienten gefährdet.

Köstering forderte eine bedarfsgerechte Finanzierung der Notfallversorgung und gute Arbeitsbedingungen für das Personal. Er warnte davor, Reformen nur unter wirtschaftlichen Aspekten zu planen, es gehe am Ende um patientenorientierte Lösungen. Profitgetriebene Ansätze brächten hingegen keine Verbesserung. Jede zusätzliche Belastung könne das System schneller zum Kollaps bringen.

CDU/CSU: Ziel ist eine bestmögliche Vermittlung

Prof. Dr. med. Hans Theiss (CDU/CSU) versicherte, dass eine Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes bereits in Arbeit sei. Eine gute Notfallversorgung sei ein wichtiges Element im Gesundheitswesen. Daher sei es ein Grundanliegen, die Notfallversorgung noch besser, effektiver und verlässlicher zu machen. 

Ein Ziel sei die bestmögliche Vermittlung über einen telefonischen Erstkontakt durch eine Verknüpfung der Notfallrufnummern. Die Patienten müssten dahin vermittelt werden, wo sie am besten versorgt werden könnten. Auch Theiss betonte, dass manche Patienten womöglich gar keinen Arztkontakt benötigen. 

Theiss räumte ein, dass der Rettungsdienst hoffnungslos überlastet sei und eine Reform gebraucht werde. Dabei müssten auch in Abstimmung mit den Ländern Vergütungsfragen geklärt werden. Die Bundesregierung werde zeitnah einen Reformgesetzentwurf einbringen. Den Grünen warf Theiss „billige Effekthascherei“ und Polemik vor. Der Gesetzentwurf sei „alter Ampelwein in neuen Schläuchen“. Es sei im Übrigen unredlich, der Koalition Arbeitsverweigerung auf Kosten der Patienten vorzuwerfen. 

SPD: Ziel ist eine Reform aus einem Guss

Dr. Tanja Machalet (SPD) ging darauf ein, dass eine gute Notfallversorgung je nach Lage passgenaue Lösungen anbieten müsse. Die jetzige Überlastungssituation im System zeige, weshalb eine Notfallreform dringend auf den Weg gebracht werden müsse. Sie erinnerte daran, dass schon seit zehn Jahren über Änderungen diskutiert werde und diese somit überfällig seien. 

Dabei gebe es weitgehend einen Konsens in der Zielsetzung. Es seien noch Abstimmungen mit den Ländern nötig, das Ziel sei „eine Reform aus einem Guss“. Machalet betonte: „Wir brauchen ein klar strukturiertes Notfallsystem.“ Wichtig sei zudem mehr Erste-Hilfe-Kompetenz. 

Gesetzentwurf der Grünen

Die Grünen-Fraktion legt Vorschläge für eine Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes vor. Eine gut funktionierende und wirtschaftliche Notfall- und Akutversorgung sei ein zentraler Pfeiler einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung. Für Menschen in akuten medizinischen Notlagen sei es entscheidend, jederzeit unmittelbar Hilfe zu erhalten und dabei auf eine qualitativ hochwertige Versorgung vertrauen zu können, heißt es in dem Gesetzentwurf. 

Die drei Versorgungsbereiche vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste seien bislang sektoral getrennt und unzureichend aufeinander abgestimmt. Unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen, Finanzierungs- und Ordnungsprinzipien führten zu Fehlanreizen sowie zu Über-, Unter- und Fehlversorgungen.

Effizienter, wirtschaftlicher, patientenorientierter

Die Abgeordneten fordern umfassende gesetzliche Initiativen, um die Notfallversorgung effizienter, wirtschaftlicher und patientenorientierter zu gestalten. Die bisherigen Aufgaben der Terminservicestellen im Bereich der Akutfallvermittlung soll demnach künftig eine Akutleitstelle der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) übernehmen. 

Durch ihre enge Vernetzung mit den Rettungsleitstellen und die digitale Fallübergabe werde eine effektivere Steuerung der Patienten ermöglicht, heißt es in dem Gesetzentwurf. Parallel dazu solle die notdienstliche Akutversorgung der KVen durch Konkretisierung des Sicherstellungsauftrages ausgebaut werden. Sie sollen dazu verpflichtet werden, eine durchgängige telemedizinische und aufsuchende Versorgung anzubieten.

Integrierte Notfallzentren

Ferner sollen Integrierte Notfallzentren als sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen etabliert werden. Dort sollen Krankenhäuser und KVen verbindlich zusammenarbeiten, sodass stets eine bedarfsgerechte ambulante Erstversorgung gewährleistet ist. Die Zentren sollen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis sowie einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen.

Schließlich soll die rettungsdienstliche Notfallbehandlung als eigenständiger Leistungsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) differenzierter geregelt werden. Damit werde die Rolle des Rettungsdienstes zielgerichteter auf notwendige und fachgerechte Versorgungsangebote begrenzt. Die Abgeordneten versprechen sich durch die Reform Einsparungen von bis zu fünf Milliarden Euro jährlich. (pk/hau/16.10.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

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Prof Dr. Hans Theiss

Prof. Dr. Hans Theiss

© Prof Dr. Hans Theiss/ Wilfried Wulff

Theiss, Prof. Dr. Hans

CDU/CSU

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Dr. Christina Baum

Dr. Christina Baum

© Dr. Christina Baum/Fotodienst Bundestag

Baum, Dr. Christina

AfD

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Dr. Tanja Machalet

Dr. Tanja Machalet

© Thomas Köhler/ Photothek Media Lab

Machalet, Dr. Tanja

SPD

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Jan Köstering

Jan Köstering

© Jan Köstering

Köstering, Jan

Die Linke

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Prof. Dr. Hendrik Streeck

Prof. Dr. Hendrik Streeck

© Hendrik Streeck/ David Peters

Streeck, Prof. Dr. Hendrik

CDU/CSU

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Joachim Bloch

Joachim Bloch

© Joachim Bloch

Bloch, Joachim

AfD

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Dr. Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

© Maximilian König

Pantazis, Dr. Christos

SPD

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Misbah Khan

Misbah Khan

© Misbah Khan/ Nils Leon Brauer

Khan, Misbah

Bündnis 90/Die Grünen

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Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Borchardt, Simone

CDU/CSU

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Nicole Hess

Nicole Hess

© Nicole Hess / Karl-Heinz Schiffer

Hess, Nicole

AfD

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Sebastian Schmidt

Sebastian Schmidt

© Tobias Koch

Schmidt, Sebastian

CDU/CSU

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/2214 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
    PDF | 616 KB — Status: 14.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/2214 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Experten sehen große Potenziale bei der Reform der Notfallversorgung

Zeit: Mittwoch, 25. Februar 2026, 17.15 bis 18.15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Sachverständige haben sich am Mittwoch, 25. Februar 2026, zur anstehenden Reform der Notfallversorgung in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses Sachverständigen geäußert. Grundlage dafür waren ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2214), sowie zwei Anträge der AfD-Fraktion (21/1752, 21/2228). Auch die Bundesregierung plant eine solche Reform. Der sich aktuell in der Ressortabstimmung befindliche Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium sieht unter anderem die Schaffung sogenannter Integrierter Notdienstzentren (INZ) vor. Sie sollen eine Ersteinschätzungsstelle, eine Notaufnahme und eine Notdienstpraxis umfassen.

Einsparpotenziale in der Notfallreform

Klaus Reinhardt von der Bundesärztekammer sieht ebenso wie Julian Dilling vom GKV-Spitzenverband Einsparpotenziale in der Notfallreform. Die Ressourcen könnten bei einer richtigen Ausgestaltung deutlich weniger strapaziert werden, sagte Reinhardt. Die Einsparungen könnten aus seiner Sicht relativ schnell nach Einführung der Reform zu Tage treten. In welcher Höhe sie sich sich bewegen werden, könne unmöglich vorausgesagt werden. Dilling wies daraufhin, dass aktuell die Notaufnahmen sehr viele Patienten behandelten, bei denen auch andere Möglichkeiten Einsatz finden könnten. Durch die INZs könnten diese Patienten „besser und günstiger“ versorgt werden. 

Josef Hecken vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) machte deutlich, dass die Ersteinschätzungssysteme in den Akutleitstellen und in den INZs zwingend aufeinander abgestimmt sein müssten. Nur wenn überall die selben medizinischen Kriterien angewendet würden und die Systeme zu widerspruchsfreien Ergebnissen kämen, „funktioniert die Patientensteuerung, die wir ja alle erreichen wollen“. 

Robert Augustin vom Bayerischen Roten Kreuz hält als Folge einer Reform viele Einsätze, die derzeit an Rettungswagen disponiert würden, für vermeidbar. Auch Michael Schnatz vom Arbeiter-Samariter-Bund geht davon aus, durch ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren mit bestimmten Qualitätskriterien für eine deutliche Entlastung der Rettungsdienste sorgen zu können. Mit Blick auf eine „Ersthelfer-App“ sieht Phillip Käs vom Deutschen Landkreistag bundesweite Standards als sinnvoll an. Es sei aber auch wichtig, die Umsetzung so zu ermöglichen, dass regional bestehende Systeme erhalten werden können, sagte er.

Personalausstattung und Notfallversorgung

Eine bedarfsgerechte Personalausstattung ist aus Sicht der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi „unabdingbar“, um einer Überlastung der Beschäftigten in den Notaufnahmen entgegenzuwirken und die Qualität der Notfallversorgung zu sichern. Die Entwicklung, Erprobung und Verwendung eines bedarfsgerechten Personalbemessungsinstrumentes sei für den Bereich der Notaufnahme überfällig, befand Verdi-Vertreterin Grit Genster.

Für eine bessere Vermittlung von Wiederbelebungskompetenzen sprach sich der Einzelsachverständige Prof. Bernd W. Böttiger von der Medizinischen Fakultät der Universität Köln aus. Ihm liege der Kreislaufstillstand besonders am Herzen, sagte Böttiger. Hier könne nicht auf den Rettungsdienst gewartet werden. Wenn aber in den ersten drei bis fünf Minuten alles richtig gemacht werde, könnten die Betroffenen „weiterleben wie vorher“. In der Schule müssten also die Schüler ausgebildet werden, „wie Wiederbelebung geht“. 

Der Einzelsachverständige Prof. Christian Karagiannidis von der Universität Witten/Herdecke sieht die Notaufnahmen aktuell als unterfinanziert an. „Wir bräuchten mindestens eine vorstationäre Abrechnungsmöglichkeit für die Patienten“, sagte er. Sachgerecht wäre es aus seiner Sicht, den Notaufnahmen ein bestimmtes Vorhaltebudget zuzuweisen, das die Daseinsfürsorge für die Bevölkerung tatsächlich auch zu einhundert Prozent abbildet. 

Für Christof Chwojka von der Björn Steiger Stiftung bietet die anstehende Reform die Chance, die Notfallversorgung in Deutschland auf eine verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage zu stellen. Es brauche bundeseinheitliche Qualitätsstandards, klare Zuständigkeiten, digitale Vernetzung und eine Finanzierung, „die medizinische Rationalität statt Transportlogik honoriert“. (hau/25.02.2026)

Dokumente

  • 21/1752 - Antrag: Flächendeckende Einführung und bundeseinheitliche Regulierung von smartphonebasierten Ersthelfer-Alarmierungssystemen
    PDF | 168 KB — Status: 22.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2214 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
    PDF | 616 KB — Status: 14.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2228 - Antrag: Medizinische Notfallversorgung schnell, qualitativ hochwertig und bezahlbar gestalten
    PDF | 211 KB — Status: 14.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 31. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am Mittwoch, dem 25. Februar 2026, 17:15 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Auskunftspersonen

Stellungnahmen

  • Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • Gemeinsamer Bundesausschuss
  • ADAC Luftrettung
  • Arbeiter-Samariter-Bund
  • Björn Steiger Stiftung
  • AOK Bundesverband
  • AOK Bundesverband
  • Malteser
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Deutscher Berufsverband Rettungsdienst
  • Bundesverband für Bildung im Rettungswesen
  • Bundesverband für Bildung im Rettungswesen
  • Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
  • GKV-Spitzenverband
  • Bundesärztekammer
  • Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag
  • Johanniter Unfall-Hilfe
  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ)
  • ver.di
  • DRF Luftrettung

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw42-de-notfallversorgung-1114080

Stand: 18.03.2026