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  • 1. Lesung
  • Anhörung (Bundeswehr)
  • Anhörung (Bauindustrie)
Wirtschaft

Gesetzentwürfe zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge

Um die beschleunigte Vergabe öffentlicher Aufträge ging es in einer halbstündigen Bundestagsdebatte am Donnerstag, 9. Oktober 2025. In erster Lesung wurden zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung beraten. Sowohl der Gesetzentwurf „zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (21/1934) als auch der Gesetzentwurf „zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr“ (21/1931) wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. 

Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die öffentliche Beschaffung müsse einfacher, schneller und flexibler werden, um die staatliche Reaktion auf die derzeitigen großen und dringlichen Herausforderungen, etwa die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die Erneuerung und Verbesserung der Infrastruktur und die beschleunigte Digitalisierung angemessen zu unterstützen, macht die Bundesregierung deutlich. Die nationalen Vergaberegeln oberhalb der europarechtlich vorgegebenen Schwellenwerte unterliegen den europarechtlichen Vergaberichtlinien und sollen durch das vorliegende Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) angepasst werden. 

Zu den zentralen Zielen gehören die Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro, die Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren. Außerdem werden spezifische Maßnahmen für mittelständische Unternehmen und „junge und innovative Unternehmen“ eingeführt, um deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern.

Da der europarechtliche Rahmen den Reformspielraum einschränkt und nur gewisse Anpassungsmöglichkeiten eröffnet, die durch das vorliegende Gesetz genutzt werden, setzt sich die Bundesregierung nach eigener Aussage auch auf europäischer Ebene für eine Reform der Vergaberichtlinien ein. In diesem Sinne werde die Bundesregierung konkrete Vorschläge auf europäischer Ebene einbringen. Unterhalb der europäischen Schwellenwerte werde sie eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Einvernehmen mit den Ländern erarbeiten. Damit soll auch das wichtige Ziel der möglichst weitgehenden Vereinheitlichung der unterschwelligen Vergaberegeln, welches insbesondere für Unternehmen eine wichtige Bürokratieentlastung darstellt und von Bund und Ländern geteilt wird, erreicht werden. 

Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Um den in Anbetracht der veränderten sicherheitspolitischen Situation erheblich gestiegenen Bedarf an Liefer-, Bau- und Dienstleistungen für die Bundeswehr so schnell wie möglich decken zu können, soll es für das Bundesministerium der Verteidigung und seinen Geschäftsbereich „für den Zeitraum bis zur angestrebten vollumfänglichen Verteidigungsbereitschaft“ ermöglicht werden, weitere vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge anzuwenden sowie Hürden bei Genehmigungsverfahren abzubauen. Dabei werde den Aspekten Schutz und Geheimschutz militärischer Anlagen besonders Rechnung getragen, schreibt die Bundesregierung. 

Durch die Regelungen dieses Gesetzes könne die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Errichtung verteidigungswichtiger Anlagen schneller durchgeführt werden, als dies nach der derzeitigen Rechtslage möglich ist, zeigt sich die Regierung überzeugt. Zudem werde die Berücksichtigung von Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen im Rahmen von Vergabe- und Genehmigungsverfahren sowie die gemeinsame Beschaffung und Zusammenarbeit in der Europäischen Union und mit Partnerstaaten weiter gestärkt. Um perspektivisch auch auf künftige Bedrohungen adäquat reagieren zu können, würden zudem Regelungen eingeführt, „die die innovative Beschaffung und Genehmigung stärken“. (hau/09.10.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Gitta Connemann

Gitta Connemann

© Gitta Connemann / Sebastian Werl

Connemann, Gitta

Parlamentarische Staatssekretärin für Wirtschaft und Energie

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Enrico Komning

Enrico Komning

© Enrico Komning

Komning, Enrico

AfD

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Mahmut Özdemir

Mahmut Özdemir

© Mahmut Özdemir/ Maximilian König

Özdemir (Duisburg), Mahmut

SPD

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Sara Nanni

Sara Nanni

© Sara Nanni/ Nina Runge

Nanni, Sara

Bündnis 90/Die Grünen

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Janine Wissler

Janine Wissler

© DIE LINKE. im Hessischen Landtag, CC BY 4.0/ Hanna Hoeft

Wissler, Janine

Die Linke

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Günter Baumgartner

Günter Baumgartner

© CSU Rottal-Inn

Baumgartner, Günter

CDU/CSU

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Boris Pistorius

Boris Pistorius

© Boris Pistorius/ Stefan Hobmaier

Pistorius, Boris

Bundesminister der Verteidigung

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Dr. Florian Dorn

Dr. Florian Dorn

© Dr. Florian Dorn / Matthias Baumgartner

Dorn, Dr. Florian

CDU/CSU

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Niklas Wagener

Niklas Wagener

© Stefan Kaminski

Wagener, Niklas

Bündnis 90/Die Grünen

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Boris Pistorius

Boris Pistorius

© Boris Pistorius/ Stefan Hobmaier

Pistorius, Boris

Bundesminister der Verteidigung

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/1931 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
    PDF | 642 KB — Status: 01.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1934 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
    PDF | 1 MB — Status: 01.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Lucassen, Rüdiger (AfD)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Wirtschaft

Rüstungsindustrie begrüßt schnellere Beschaffungen für die Bundeswehr

Zeit: Montag, 10. November 2025, 10 bis 11.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.700

Die deutsche Rüstungsindustrie hat die geplanten schnelleren Beschaffungen für die Bundeswehr „uneingeschränkt begrüßt“. Dr. Hans Christoph Atzpodien vom Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie bewertete in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag, 10. November 2025, besonders positiv, dass der Gesetzentwurf wegweisende Öffnungen wie die Befreiung von der Verpflichtung zur Beschaffung „klimafreundlicher Leistungen“ enthalte. 

Grundlage der vom Vorsitzenden Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) geleiteten Anhörung war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (21/1931), mit dem die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Errichtung verteidigungswichtiger Anlagen schneller durchgeführt werden soll als dies nach der derzeitigen Rechtslage möglich ist. 

„Auf technologische Exzellenz setzen“

Atzpodien appellierte an Bundesregierung und Bundestag, in jedweder Konstellation auf die „souveränitätsbegründende Kraft“ und auf die technologische Exzellenz der heimischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zu setzen. „Eine starke nationale industrielle Basis trägt mit ihrer Spitzentechnologie maßgeblich zur Abschreckung und zur Verteidigungsfähigkeit Deutschlands, Europas und der Nato bei“, sagte der Sachverständige. 

Jens Plötner, Staatssekretär im Verteidigungsministerium, wies darauf hin, mit dem Gesetz sollten Fähigkeitslücken schneller geschlossen werden. Die technologische Souveränität solle gesichert und die Truppe mit dem bestmöglichen Gerät ausgestattet werden. Es werde jetzt auch leichter, Gesamtaufträge zu vergeben, statt die Vergabe in Teil-Losen vorzunehmen. Das Gesetz entlaste bei Bürokratie, setze verlässliche Fristen und stärke die Bundeswehr und die Industrie. 

„Wichtige Schritte in die richtige Richtung“

Auch Uwe Horstmann vom Drohnenhersteller STARK Defence nannte den Entwurf „einen wichtigen Schritt in Richtung einer flexibleren, schnelleren und innovativeren Beschaffung von Verteidigungsgütern“. Die vorgesehenen Möglichkeiten, Start-ups bei Ausschreibungen stärker als bisher zu berücksichtigen, seien wichtige Schritte in die richtige Richtung.

Finn-Christopher Brüning von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände erwartet durch das Gesetz eine schnellere Modernisierung der Standorte, der Ausrüstung sowie der Ausbildungsmöglichkeiten für die Truppe. Die Beschleunigungen dürften jedoch nicht auf Vorhaben der Bundeswehr beschränkt bleiben, sondern sollten auch auf kommunale Infrastrukturprojekte ausgeweitet werden. „Landes- und Bündnisverteidigung funktionieren nur dann, wenn nicht nur die Kasernen modern und einsatzbereit sind, sondern auch die Straßen, Wege, Brücken sowie die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur vor den Toren der Liegenschaften der Bundeswehr und der Bündnispartner leistungsfähig und belastbar sind“, sagte Brüning. 

„Geringe Wettbewerbsintensität lässt Preise steigen“

Prof. Dr. rer. pol. Michael Eßig von der Universität der Bundeswehr in München berichtete, das Beschaffungsvolumen der Bundeswehr werde gegenüber dem Vor-Ukrainekriegsjahr 2021 bis 2029 um 588 Prozent wachsen. Zugleich sei aber festzustellen, dass sich die Zahl der Bieter pro Vergabeverfahren stark verringert habe. Inzwischen würden 41,8 Prozent aller Verfahren mit nur einem einzigen Angebot enden. Die Bundeswehr erhalte etwa 2,2 Gebote pro Verfahren. Die geringe Wettbewerbsintensität lasse die Preise steigen. 

Eßig sagte, die Instrumente zur Stärkung der Innovationsbeschaffung seien prinzipiell zu begrüßen: „Die vorgeschlagenen Instrumente des Gesetzes erweitern den Handlungsspielraum der Beschaffungsorganisation.“ Dass das Gesetz jetzt für den gesamten Bedarf der Bundeswehr gelte und nicht nur für Militärausrüstung im engeren Sinne, sei zu begrüßen und notwendig. 

„Mobilisierte Mittel effektiv ausgeben“

Julia Cuntz von der Industriegewerkschaft Metall forderte, die äußere Sicherheit dürfe nicht gegen die innere soziale Sicherung ausgespielt werden. Die nun mobilisierten Mittel müssten daher besonders effektiv ausgegeben werden. 

Andreas Seifert vom gemeinnützigen Verein „Informationsstelle Militarisierung“ bezweifelte, dass das Gesetz die Aufgabe der Beschleunigung tatsächlich erfüllen kann. Das Gesetz selbst greife tief ins Wettbewerbs- und Vergaberecht ein und gebe der Regierung umfangreiche Befugnisse zur freihändigen Vergabe von Aufträgen. Trotz aller Bekundungen einer partnerschaftlichen Entwicklung der Rüstungsindustrie in Europa liege der Fokus des Gesetzes sichtbar auf der Stärkung einer nationalen deutschen Rüstungsindustrie. Dieser Protektionismus sei ein Kostentreiber. 

Negative Auswirkungen auf Windenergie-Ausbau befürchtet

Potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf den Ausbau der Windenergie befürchtete Dr. Michael Rolshoven von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Tettau. Der Gesetzentwurf stehe im Widerspruch zu den gesetzlichen Zielen des raschen Ausbaus der erneuerbaren Energien. 

Durch eine Art „pauschales Vetorecht“ der Bundeswehr gegen Windenergieanlagen wegen angenommener, wissenschaftlich aber nicht untersuchter Störungen von Radaranlagen seien erhebliche Flächenverluste für den Windenergieausbau zu befürchten. (hle/10.11.2025)

Dokumente

  • 21/1931 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
    PDF | 642 KB — Status: 01.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 15. Sitzung am Montag, den 10. November 2025, 10:00 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.700 - öffentlich

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 21(9)099 Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Hans Christoph Atzpodien und Gemeinsame Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e.V. (BDLI) sowie des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. (BDSV)
  • 21(9)113 Stellungnahme des Sachverständigen Uwe Horstmann, STARK Defence
  • 21(9)114 Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Andreas Seifert, Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.
  • 21(9)121 Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Michael Eßig, Universität der Bundeswehr München
  • 21(9)123 Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • 21(9)125 Stellungnahme des Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Michael Rolshoven

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Wirtschaft

Bauindustrie verlangt noch schnellere Vergabeverfahren

Zeit: Montag, 10. November 2025, 14 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.700

Die von der Bundesregierung geplante Beschleunigung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge geht der Bauindustrie noch nicht weit genug. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag, 10. November 2025, erklärte Tim-Oliver Müller vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, zwar könne jetzt vom zeitraubenden und komplizierten Vergabeverfahren über einzelne Lose abgewichen werden. Eine Gesamtleistung dürfe aber nur vergeben werden, wenn zeitliche Gründe dies für aus dem Sondervermögen finanzierte Infrastrukturvorhaben ab einem geschätzten Wert von rund 14 Millionen Euro erfordern würden. 

Laut Müller hat es aber keinen Sinn, „für den gleichen Beschaffungsgegenstand unterschiedliche Beschaffungsregeln anzuwenden, nur weil die Finanzierung in einigen Fällen aus dem Sondervermögen stammt und zufällig eine bestimmte Projektgröße erreicht wird“. So könne der kommunale Neubau einer Förderschule mindestens sechs Jahre und über 50 Einzelaufträge („Lose“) beanspruchen. Die ursprünglich geschätzten Kosten könnten sich dadurch nahezu verdoppeln.

Dina Westphal von der Deutschen Bahn AG sagte, es bestehe das praktische Bedürfnis, Lose zusammengefasst vergeben zu können. Dafür sehe das Gesetz bereits Ausnahmen von der Losvergabe vor, wenngleich die Anforderungen für Auftraggeber hoch seien. Allerdings würden die engen Anwendungsvoraussetzungen und die Kopplung an das Infrastruktur-Sondervermögen kaum Erleichterungen bei der Vergabe und anschließenden Umsetzung von Infrastrukturvorhaben bewirken. 

Bedeutung des Losverfahrens für mittelständische Betriebe

Prof. Dr. jur. Martin Burgi von der Ludwig-Maximilians-Universität München lobte den Entwurf. Die beabsichtigte Vereinfachung und Beschleunigung gelinge. Er betonte aber die Bedeutung des Losverfahrens für mittelständische Betriebe. Wenn großvolumige Vorhaben, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert würden, insgesamt und nicht in Teilen vergeben werden würden, bestehe die Gefahr einer Einschränkung des Wettbewerbs. „Es ist empirisch belegt, dass mehr Wettbewerb stattfindet, wenn ich mehr Lose habe“, erklärte Burgi. Das Losverfahren bedeute „mehr Angebote, mehr Auswahl, mehr Qualität und mehr Preiswettbewerb“.

Prof. Dr. Stefan Hertwig von der Berliner Kanzlei CBH Rechtsanwälte sagte, eine Beschleunigung und Vereinfachung des Vergaberechts sei uneingeschränkt zu begrüßen. Die geplante Neuregelung zur Losvergabe, wonach aus zeitlichen Gründen nur bei bestimmten Infrastrukturvorhaben eine Gesamtvergabe erfolgen dürfe, gehe an der Rechtswirklichkeit vorbei und sei nicht rechtssicher handhabbar. Es sollte daher auf den früheren Entwurf zurückgegangen werden, wonach generell auch „zeitliche“ Gründe eine Gesamtvergabe rechtfertigen könnten. 

Auch Bernd Düsterdiek von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände erklärte, die vorgesehene Neuregelung zum sogenannten Losgrundsatz werde die Rahmenbedingungen der Vergabepraxis in keiner Weise verbessern, sondern wäre im Gegenteil ein „deutlicher Rückschritt“. Der Entwurf verkompliziere die Vergabe, indem ein neuer Ausnahmetatbestand bezogen auf das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ eingefügt werde. 

Tiefstpreisangebote aus Nicht-EU-Staaten

Heiko Reese von der Industriegewerkschaft Metall nannte es wirtschafts- und gesellschaftspolitisch fahrlässig, Haushaltsmittel in dreistelliger Milliardenhöhe nicht oder nur unzureichend zur Sicherung der heimischen Wertschöpfung und Beschäftigung sowie zur Förderung grüner Leitmärkte einzusetzen. Öffentliche Aufträge müssten daher konsequent mit „Local Content“-Regelungen verknüpft werden. Davon sei in dem Gesetzentwurf nichts zu erkennen.

Auch Michael Stamm vom Deutschen Gewerkschaftsbund nannte es höchste Zeit, Local-Content-Vorschriften zu nutzen. Gerade Angebote aus Nicht-EU-Staaten seien immer wieder durch dumpingverdächtige Tiefstpreisangebote gekennzeichnet. Auch die Erteilung von Direktaufträgen mit einer Auftragswertgrenze in Höhe von 50.000 Euro stehe sei vergaberechtlich höchst problematisch, haushaltsrechtlich bedenklich und weder mittelstands- noch innovationsfreundlich. Mit dem europäischen Primärrecht dürfte sie kaum vereinbar sein.

Kritik an der Rechtswegverkürzung

Lars Mörchen von der Bundesrechtsanwaltskammer begrüßte die Zielsetzung des Entwurfs zur Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung des Vergaberechts. Er lehnte jedoch die Rechtswegverkürzung durch den Entfall der aufschiebenden Wirkung in der Beschwerdeinstanz ab. Eine solche verfahrensrechtliche Einschränkung führe entweder zu einem europa- und verfassungswidrigen Verstoß gegen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz oder in vielen Fällen sogar zu einer Verlangsamung des Verfahrens.

Grundlage der Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (21/1934). Damit soll unter anderem die Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro erhöht werden. Weiterhin ist die Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten vorgesehen. (hle/10.11.2025)

Dokumente

  • 21/1934 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
    PDF | 1 MB — Status: 01.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 16. Sitzung am Montag, den 10. November 2025, 14:00 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.700 - öffentlich

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 21(9)106 Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • 21(9)107 Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Stefan Hertwig / CBH Rechtsanwälte
  • 21(9)115 Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Martin Burgi, Ludwig-Maximilians-Universität München Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umwelt- und Sozialrecht, Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen
  • 21(9)116 Stellungnahme des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e.V.
  • 21(9)117 Stellungnahme des Sachverständigen Lars Mörchen, Bundesrechtsanwaltskammer
  • 21(9)118 Stellungnahme des Sachverständigen Michael Stamm, Deutscher Gewerkschaftsbund
  • 21(9)119 Stellungnahme der Deutschen Bahn AG
  • 21(9)120 Stellungnahme der IG Metall

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw41-de-vergaben-beschleunigen-1111830

Stand: 07.12.2025