Bundestag bringt Grundgesetzänderungen zur Schuldenbremse auf den Weg
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 13. März 2025, in erster Lesung mehrere Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes beraten. Im Mittelpunkt der Debatte stand ein von den Fraktionen der SPD und CDU/CSU eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (20/15096).
Mit dem Entwurf wollen die beiden Fraktionen Verteidigungsausgaben ab einer bestimmten Höhe von den Regeln der Schuldenbremse ausnehmen, ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur einrichten und den Ländern einen Verschuldungsspielraum für ihre Haushalte einräumen. Die Vorschläge sind das Ergebnis der Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD. Die drei Parteien haben nach der Bundestagswahl am 23. Februar inzwischen Koalitionsverhandlungen aufgenommen.
Differenzen über Verfahren und Inhalt
Im Fokus der rund dreistündigen Debatte stand zum einen das Verfahren. Insbesondere Vertreter von AfD, Die Linke und BSW kritisierten, dass die Grundgesetzänderungen noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden sollen. Der 21. Deutsche Bundestag konstituiert sich am 25. März. Zum anderen ging es um inhaltliche Differenzen. Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen (20/15098) und FDP (20/15099) hatten jeweils eigene Gesetzentwürfe vorgelegt, die beide Grundgesetzänderungen für höhere Verteidigungsausgaben vorsehen.
Der Bundestag überwies im Anschluss an die Aussprache alle drei Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an die Ausschüsse, wobei der Haushaltsausschuss die Federführung übernimmt. Ein Antrag der Gruppe BSW mit dem Titel „Nein zur Kriegstüchtigkeit – Ja zur Diplomatie und Abrüstung“ wurde federführend an den Auswärtigen Ausschuss und mitberatend an den Verteidigungsausschuss überwiesen.
Für ihre weitergehenden Vorschläge warben Vertreter von Union und SPD vor allem um die Unterstützung der Grünen. Für eine Grundgesetzänderung ist im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Union und SPD verfügen zusammen nicht über die erforderlichen Stimmen. Auch im Bundesrat ist eine Zweidrittelmehrheit nötig.
SPD: „Historische Chance“ nicht verspielen
SPD-Fraktionsvorsitzender Lars Klingbeil warb eindringlich für den Vorstoß von SPD und Union. Er verwies – wie auch in der Begründung des Gesetzentwurfs – auf die turbulente internationale Lage, es seien „außergewöhnliche Zeiten“. Die Nachkriegsordnung sei ins Wanken geraten, eine neue Ordnung sei noch nicht da. Europa müsse sein Schicksal stärker in die eigenen Hände nehmen, sagte der Sozialdemokrat: „Auf Deutschland kommt eine Führungsrolle zu – und die müssen wir ausfüllen.“
Damit Deutschland ein starkes Land in Europa sein könne, dürfe man nicht nur in die Sicherheitspolitik investieren. „Investitionen in unsere Sicherheit und in die Infrastruktur unseres Landes – das gehört zusammen, das eine wird es ohne das andere nicht geben“, sagte Klingbeil. Die Schritte, die man mit den Änderungen im Grundgesetz gehen wolle, seien „historisch“.
Er warb insbesondere bei den Grünen um Unterstützung für das Vorhaben und zeigte sich zuversichtlich, dass es zu einer Einigung kommen werde. Diese „historische Chance“ dürfe nicht leichtfertig verspielt werden. „Wenn die Geschichte anklopft, muss man die Tür öffnen, weil man niemals weiß, ob es vielleicht eine zweite Chance dafür gibt“, mahnte der SPD-Chef.
CDU/CSU: Abschreckung muss „glaubwürdig militärisch unterlegt werden“
Auch der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Friedrich Merz, betonte die Notwendigkeit, noch in der laufenden Legislaturperiode mit dem 20. Bundestag die Änderungen zu beschließen. Diese duldeten „keinen Aufschub“, so der Christdemokrat. Absoluten Vorrang habe die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit. „Das Wort Abschreckung muss jetzt schnell und glaubwürdig militärisch unterlegt werden. Jede weitere Verzögerung wäre unverantwortlich“, sagte Merz.
Für diese „nationale Kraftanstrengung“ müsse auch die wirtschaftliche Grundlage gelegt werden, sagte der Fraktionschef mit Blick auf das vorgeschlagene Sondervermögen. „Mit dieser Volkwirtschaft, so wie wir sie gegenwärtig haben, ist diese Aufgabe nicht zu leisten.“ Es gehe nicht darum, „Geld für nichts und wieder nichts“ auszugeben, „sondern wir wollen das eingebettet sehen in eine umfassende Reformagenda für unser Land“.
Merz ging in der Debatte auf die Grünen zu und stellte Änderungen am Gesetzentwurf von SPD und Union in Aussicht. So schlug er vor, 50 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für den Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung zu stellen. Dies sei ein sehr konkretes Angebot. „Was wollen Sie eigentlich in so kurzer Zeit noch mehr als das, was wir ihnen jetzt in den Gesprächen vorgeschlagen haben?“, fragte Merz in Richtung Grüne. „Ist Scheitern aus ihrer Sicht eine ernsthafte Option?“
Grüne: Paketlösung ist eine „willkürliche Entscheidung“
Die Ko-Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Katharina Dröge, unterstrich die skeptische Haltung ihrer Fraktion. Sie kritisierte, dass auch in dem von Merz angekündigten Änderungsantrag nicht festgeschrieben sei, dass das Geld aus dem Sondervermögen für zusätzliche Investitionen verwendet werden müsse, obwohl SPD-Fraktionschef Klingbeil dies in seiner Rede betont habe. Wer das ernst meine, „der hätte kein Problem damit, das Wort Zusätzlichkeit ins Grundgesetz zu schreiben“, kritisierte Dröge. Es sei auch merkwürdig, dass es an den Grünen sei, für die Berücksichtigung des Klimaschutzes zu kämpfen. „Machen Sie das nicht zu unserem Privatproblem“, so die Grünen-Abgeordnete.
Dröge betonte, dass die außen- und sicherheitspolitische Lage herausfordernd und gefährlich sei und Handeln erfordere. Die Grünen würden bei diesem Thema auch zu schnellen Entscheidungen bereit sein. Sie kritisierte es aber als „willkürliche Entscheidung“, diese Grundgesetzänderungen in ein Paket zu packen. Dafür gebe es keinen sachlichen Grund. Grund sei vielmehr, dass sich Union und SPD gegenseitig nicht vertrauten.
Dröge erklärte, die Fraktion sei bereit, das, was dringlich sei, sofort anzugehen. Das, was notwendig sei, wolle man mit der gebotenen Sorgfalt angehen, sagte die Abgeordnete mit Verweis auf eine Reform der Schuldenbremse. „Wenn Sie das anders machen wollen, dann spiele Sie mit der Sicherheit unseres Landes“, so Dröge.
FDP: CDU-Chef plant „linke Wirtschaftspolitik“
FDP-Fraktionsvorsitzender Christian Dürr warf Friedrich Merz „Wortbruch“ vor. Mit dem Finanzpaket würden Union und SPD die Schuldenbremse de facto abschaffen, kritisierte der Liberale. Zwar sei es richtig, dass Deutschland mehr für seine Verteidigungsfähigkeit tun müsse, um seinen Verpflichtungen gegenüber Nato und EU nachzukommen. „Krieg und Frieden“ dienten Union und SPD aber nur als Begründung für eine andere wirtschaftspolitische Agenda. „Sie planen eine linke Wirtschaftspolitik für Deutschland“, kritisierte Dürr.
Der Abgeordnete verwies auf den Gesetzentwurf seiner Fraktion zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetzes (20/15099). Dieser sei eine maßvolle und effektivere Alternative zu den Vorschlägen von SPD und Union. „Unbefristet einfach mehr Schulden zuzulassen, das ist eine Aufweichung verantwortungsvoller Haushaltspolitik“, kritisierte Dürr.
AfD: Skrupeloser Angriff auf die Verfassung
AfD-Fraktionsvorsitzende Dr. Alice Weidel ging insbesondere Friedrich Merz scharf an. „Noch kein Bewerber um das Kanzleramt hat in so kurzer Zeit so viele Wahlversprechen gebrochen wie Sie“, sagte Weidel. Merz werde als „Totengräber der Schuldenbremse“ in die Geschichte eingehen. Der Christdemokrat opfere bedenkenlos den Wohlstand der Bürger, „um auf Biegen und Brechen Kanzler zu werden“, schimpfte die Abgeordnete.
Sie kritisierte auch das Vorhaben, die Grundgesetzänderungen noch in der laufenden Legislaturperiode umsetzen zu wollen, obwohl ein neuer Bundestag bereits gewählt sei. Das sei ein „skrupelloser Angriff auf die Verfassung und die demokratische Legitimität“. Die geplante Verschuldung sei eine „gigantische Hypothek, mit der sie sich an den kommenden Generationen versündigen, die für diese Ausgaben gerade stehen müssen“.
Der „finanzpolitische Staatsstreich“ habe sich zudem bereits negativ auf deutsche Staatsanleihen ausgewirkt, es müssten nun höhere Zinsen gezahlt werden, kritisierte Weidel. Die Begründung für die Grundgesetzänderung wies die AfD-Abgeordnete zurück. „Sie beschwören eine angeblich plötzlich veränderte Weltlage und schüren Kriegspanik, um die Bürger einzuschüchtern und gefügig zu machen“, kritisierte Weidel.
Linke kritisiert „Blankoscheck für Aufrüstung“
Für die Gruppe Die Linke kritisierte Heidi Reichinnek das Verfahren. Es sei „zutiefst undemokratisch“, dass noch in der laufenden Wahlperiode über drei Grundgesetzänderungen mit einem Finanzvolumen von bis zu 1.000 Milliarden Euro abgestimmt werden solle.
Reichinnek warb für eine Reform oder Abschaffung der Schuldenbremse. Den Vorschlag von Union und SPD werde die Linke ablehnen, handle es sich doch um einen „Blankoscheck für Aufrüstung“.
BSW: Größter Wahlbetrug in der Geschichte
Ähnliche Kritik an Verfahren und Inhalt äußerte Dr. Sahra Wagenknecht für die Gruppe BSW. Sie sprach von einer „neuen Etappe im Niedergang unserer Demokratie“.
Es werde das „wahnwitzigste Aufrüstungspaket und der größte Wahlbetrug in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ behandelt, kritisierte Wagenknecht.
Sitzung auf Wunsch von SPD und Union
Die Einberufung der Sitzung verlangen die SPD- und die CDU/CSU-Fraktion gemäß Artikel 39 Absatz 3 Satz 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit Paragraf 21 Absatz 2 der Geschäftsordnung. Artikel 39 Absatz 3 besagt: „Der Bundestag bestimmt den Schluss und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. Der Präsident des Bundestages kann ihn früher einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen.“
Paragraf 21 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages regelt entsprechend, dass der Bundestagspräsident zur Einberufung des Bundestages verpflichtet ist, wenn ein Drittel der Mitglieder des Bundestages, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen.
Änderung der Schuldenbremse
Ziel des Entwurfs von SPD und CDU/CSU ist es, höhere Verteidigungsausgaben, ein Sondervermögen Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro und einen Verschuldungsspielraum für die Haushalte der Länder zu ermöglichen. Die Erhöhung der Verteidigungsausgaben soll durch Änderungen der Artikel 109 und 115 erreicht werden. Dort soll laut Entwurf festgeschrieben werden, dass der Betrag der Verteidigungsausgaben, der ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts übersteigt, von den bei der Schuldenregel zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten abzuziehen ist.
„Fundamentale Veränderung der Sicherheitsarchitektur“
Zur Begründung führen die Fraktionen eine „fundamentale Veränderung der Sicherheitsarchitektur“ infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine vor drei Jahren an. „Der Amtsantritt der neuen US-Regierung lässt darüber hinaus nicht erwarten, dass sich die existierenden geoökonomischen und sicherheitspolitischen Spannungen in der internationalen Politik verringern“, schreiben SPD und Union.
Für die „fortgeführte Ertüchtigung“ der Bundeswehr reiche das Instrument eines Sondervermögens nicht aus. Das erforderliche Finanzierungsvolumen sei aber auch im Rahmen der geltenden Schuldenregel nicht zu realisieren, heißt es weiter.
„Mittel- bis langfristige Ertüchtigung der Bundeswehr“
Von der Änderung der Schuldenregel versprechen sich Union und SPD auch mit Blick auf den Nato-Gipfel im Juni in Den Haag ein Signal, „dass die mittel- bis langfristige Ertüchtigung der Bundeswehr auf Basis einer dauerhaft gesicherten Finanzierungsgrundlage und damit international sichtbar und glaubwürdig umgesetzt werden wird“.
Das Sondervermögen Infrastruktur soll in Artikel 143h des Grundgesetzes verankert werden. Es soll laut Entwurf ein Volumen von 500 Milliarden Euro umfassen und eine Laufzeit von zehn Jahren haben. 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen sollen den Ländern für Investitionen zur Verfügung gestellt werden. Die Kreditaufnahme des Sondervermögens soll von der Kreditobergrenze der Schuldenregel ausgenommen werden.
Gesteigerter Investitionsbedarf für die Infrastruktur
Zur Begründung führen die Fraktionen den „gesteigerten Investitionsbedarf im Infrastrukturbereich“ an. „Die Einrichtung eines Sondervermögens zur Modernisierung der Infrastruktur mit einer Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro für Investitionen sichert eine langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen des Bundes zur Modernisierung Deutschlands“, heißt es weiter.
Das Sondervermögen ermögliche eine „Investitionsoffensive des Bundes“ als „integraler Bestandteil eines umfassenden Wachstums- und Investitionspakets der Bundesregierung“. Sie könne das mittelfristige Wirtschaftswachstum „spürbar stärken“, argumentieren Union und SPD in dem Entwurf. Die Einzelheiten des Sondervermögens sollen einfachgesetzlich geregelt werden.
Verschuldungsspielraum für die Länder
Der durch eine Änderung des Artikels 109 des Grundgesetzes vorgesehene Verschuldungsspielraum für die Länder wird von den Fraktionen mit der „herausfordernden Finanzsituation der Länder und Kommunen“ begründet. Der Entwurf sieht vor, der Ländergesamtheit – analog zum Bund – im Rahmen des Grundsatzes ausgeglichener Haushalte einen „sehr eng begrenzten“ strukturellen Verschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts einzuräumen.
„Über die tatsächliche Nutzung dieses Spielraums und die konkrete Verwendung von entsprechenden finanziellen Mitteln entscheiden die Länder im Rahmen ihrer Haushaltsautonomie. Dies ermöglicht einen passgenauen Mitteleinsatz vor dem Hintergrund individueller regionaler und örtlicher Gegebenheiten“, so Union und SPD.
Gesetzentwurf der Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109 und 115)“ (20/15098) vorgelegt. Mit den Änderungen im Grundgesetz will die Fraktion eine „limitierte Bereichsausnahme für Ausgaben für Gesamtverteidigung und für die Erfüllung sicherheitspolitischer Aufgaben im Rahmen der Schuldenregel“ schaffen. Geplant ist, dass Ausgaben dieser Art, die über dem Betrag von 1,5 Prozent des nominalen Bruttoinlandsproduktes (BIP) liegen, von den im Rahmen der Schuldenregel des Grundgesetzes zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten abzuziehen sind.
Mit diesem Vorschlag grenzen sich die Grünen von einem Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU/CSU ab. Zudem sei der Begriff der Verteidigungsausgaben „viel zu eng“ gefasst, kritisieren die Grünen in ihrem Entwurf. So könnten „die drängenden Fragen im Bereich Gesamtverteidigung und sicherheitspolitischer Aufgaben“ nicht gelöst werden, heißt es weiter.
Gesetzentwurf der FDP
Die FDP-Fraktion hatte den „Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)“ (20/15099) vorgelegt. Darin schlagen die Liberalen vor, das bestehende Sondervermögen Bundeswehr um weitere 200 Milliarden Euro aufzustocken. Die Nutzung der Mittel will die Fraktion an eine Bedingung geknüpft wissen. „Das erweiterte Sondervermögen kann ab dem Haushaltsjahr 2025 nur unter der Bedingung genutzt werden, dass im jeweiligen Haushaltsjahr ohne Mittel des Sondervermögens Verteidigungsausgaben nach Nato-Kriterien von mindestens zwei Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts im Haushaltsplan veranschlagt werden“, heißt es dazu.
Dadurch werde sichergestellt, dass das kreditfinanzierte Sondervermögen ausschließlich zusätzliche, über die zur Erfüllung des Zwei-Prozent-Ziels der Nato hinaus erforderliche Verteidigungsausgaben abdeckt. „Eine Umwidmung von Verteidigungsausgaben im Kernhaushalt wird so verhindert“, führen die Liberalen aus. Die Kreditaufnahme aus dem Sondervermögen soll wie bisher nicht auf die Kreditobergrenze nach der Schuldenregel angerechnet werden.
Die Notwendigkeit der erhöhten Ausgaben für die Verteidigung und die Bundeswehr begründet die Fraktion unter anderem mit dem anhaltenden russischen Angriffskrieg in der Ukraine. „Der Amtsantritt der neuen US-Regierung lässt darüber hinaus nicht erwarten, dass sich die existierenden geoökonomischen und sicherheitspolitischen Spannungen in der internationalen Politik verringern. Die Gewissheiten unserer nach dem Zweiten Weltkrieg entstandenen transatlantischen Sicherheitsarchitektur gehören der Vergangenheit an“, heißt es weiter.
Antrag Gruppe BSW
Die Gruppe BSW wendet sich gegen die Pläne zur Steigerung der Verteidigungsausgaben. In einem Antrag (20/15107) mit dem Titel „Nein zur Kriegstüchtigkeit – Ja zur Diplomatie und Abrüstung“ fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, „Diplomatie wieder ins Zentrum der deutschen Außenpolitik zur rücken“. Sie solle „eine Politik der Entspannung, gemeinsamen Sicherheit in Europa und Abrüstung“ verfolgen, „statt Hunderte Milliarden Euro für die Aufrüstung zu verpulvern und Deutschland zur ausgabenstärksten Militärmacht in Europa zu machen“. Außerdem stellt sich das BSW gegen den Plan „ReArm Europe“, mit dem die EU-Kommission 800 Milliarden Euro für Verteidigung mobilisieren will. Die Bundesregierung solle stattdessen im EU-Rahmen „auf eine Friedensinitiative zur Beendigung des Stellvertreterkrieges in der Ukraine“ dringen.
Weitere Forderungen zielen auf den Stopp von Rüstungslieferungen an die Ukraine und die Absage an jegliche Überlegungen zu einer atomaren Aufrüstung in Deutschland. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung außerdem auf, „Russland ein Gesprächsangebot über gemeinsame Abrüstungsanstrengungen zu unterbreiten, dies auch mit Blick auf eine Senkung der eigenen Militärausgaben und eine mögliche Beendigung der selbstschädigenden Wirtschaftssanktionen“. (scr/ahe/eis/13.03.2025)