Aussprache über die innere Sicherheit
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 19. Dezember 2024, mit der inneren Sicherheit befasst. Grundlage war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Politikwechsel für Deutschland – Sicherheit vor Ort, im Alltag und in der Nachbarschaft. Für starke Sicherheitsbehörden und leistungsfähige Justiz“ (20/14251). Im Anschluss an die Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss.
Antrag der Union
„Politikwechsel für Deutschland – Sicherheit vor Ort, im Alltag und in der Nachbarschaft – Für starke Sicherheitsbehörden und eine leistungsfähige Justiz“ lautet der Titel des Antrags der CDU/CSU-Fraktion. Darin plädiert die Fraktion für mehr Präsenz der Polizei auf den Straßen und den „Ausbau des Videoschutzes an öffentlichen Gefahrenorten“.
Auch will sie laut Vorlage unter anderem für die Sicherheitsbehörden „angemessene Befugnisse gegen Straftaten im Internet, gegen sexuellen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie“. Dazu gehört der Fraktion zufolge vor allem „eine Mindestspeicherfrist für IP-Adressen samt Port-Nummern zum Zwecke der Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit.“ Zudem brauchten die Sicherheitsbehörden eine „umfassende Befugnis zur elektronischen Gesichtserkennung und zum Einsatz moderner Software zur Analyse großer Datenmengen, polizeilicher Datenbanken und sozialer Netzwerke, sowie zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung“. (sto/19.12.2024)