Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts (20/13257) erstmals debattiert und im Anschlusss zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Rechtsausschuss.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Zentrales Ziel des Entwurfs ist es laut Bundesregierung, mehr als 25 Jahre nach der grundlegenden Neufassung des Buchs 10 der Zivilprozessordnung (ZPO) durch das Gesetz zur Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts vom 22. Dezember 1997 „punktuelle Änderungen des deutschen Schiedsverfahrensrechts vorzunehmen“, um dieses Rechtsgebiet an die Bedürfnisse der heutigen Zeit anzupassen, seine Leistungsfähigkeit zu erhöhen und die Attraktivität Deutschlands als Schiedsstandort zu stärken.
Die private Schiedsgerichtsbarkeit zähle zu den außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren, die traditionell die Gerichtsbarkeit ergänzen, heißt es in der Vorlage. Gemeinsam mit der staatlichen Gerichtsbarkeit komme ihr eine zentrale Rolle für den Rechts- und Wirtschaftsstandort Deutschland zu.
„Mit Augenmaß weiterentwickeln“
Das deutsche Schiedsverfahrensrecht sei mit dem gebotenen Augenmaß weiterzuentwickeln, schreibt die Bundesregierung. Änderungen an den bewährten und etablierten Konzepten der schiedsrichterlichen und gerichtlichen Praxis würden nur vorgenommen, wenn dies einen rechtlichen Fortschritt bringt.
Neue Vorschriften und Rechtsinstitute würden dann geschaffen, „wenn dies zur weiteren Stärkung der Qualität schiedsrichterlicher Streitbeilegung oder zur Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Schiedsverfahrensrechts geboten ist“. (hau/17.10.2024).