Einsatz der Bundeswehr im Irak
Der Bundestag hat am Freitag, 27. September 2024, über die Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes im Irak beraten. Die Bundesregierung hat dazu einen Antrag mit dem Titel „Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern“ (20/12893) vorgelegt. Der Antrag wurde im Anschluss der Debatte an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung bei den weiteren Beratungen hat der Auswärtige Ausschuss übernommen.
Antrag der Bundesregierung
Vorgesehen ist demnach die Entsendung von wie bisher bis zu 500 Bundeswehrsoldaten, die die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ausbilden und beraten und unter anderem Aufgaben wie Lufttransport, See- und Luftraumüberwachung sowie Aufklärung und Lagebilderstellung übernehmen sollen. Wie die Bundesregierung schreibt, bleibe der Kampf gegen die Bedrohung durch den IS eine zentrale Herausforderung für den Irak. Eine weiterhin teils unklare Sicherheitsverantwortung in den zwischen der irakischen Zentralregierung und der Region Kurdistan-Irak umstrittenen Gebieten ermögliche es dem territorial weitestgehend eingehegten IS, sich Rückzugsräume zu sichern und zu erhalten. „Mit asymmetrischen Mitteln und Methoden führt IS seinen Kampf fort und besitzt weiterhin die Fähigkeit und den Willen, Anschläge in Irak, Syrien, Europa und Afrika sowie darüber hinaus zu verüben.“
Der deutsche Beitrag zum Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte sowie dazugehörige Unterstützungsleistungen werden den Angaben zufolge sowohl im Rahmen des Nato-Engagements im Irak als auch im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition (Operation Inherent Resolve) oder einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation erbracht. Völkerrechtliche Grundlage ist die Zustimmung der irakischen Regierung, die darüber hinausgehenden Beiträge dienen der Unterstützung des Iraks, der internationalen Anti-IS-Koalition und der regionalen Partner in ihrem Kampf gegen IS im Rahmen der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sowie auf Grundlage des Artikels 51 der Charta der Vereinten Nationen, schreibt die Bundesregierung. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für den Zeitraum des Mandats vom 1. November 2024 bis 31. Januar 2026 werden auf voraussichtlich 104,4 Millionen Euro beziffert. (hau/ahe/27.09.2024)