Novelle des Seefischereigesetzes erstmals beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Oktober 2024, erstmals den Entwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Seefischereigesetzes und zur Umsetzung weiterer unionsrechtlicher Vorgaben“ (20/13154) debattiert. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Debatte in die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Europäische Kommission hat beanstandet, dass Deutschland die in der Verordnung (EG) Nr. 1224 / 2009 und Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 vorgesehenen schweren Verstöße zur Bekämpfung und Unterbindung illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei nicht vollständig feststellt und dokumentiert. Mit den Änderungen soll sichergestellt werden, dass die Schwere des Verstoßes in Einklang mit den EU--rechtlichen Vorgaben auch dann geprüft und bei Feststellung in die Nationale Verstoßdatei (Paragraf 14 des Seefischereigesetzes) eingetragen wird, wenn die Schwere des Verstoßes nicht ohnehin im Rahmen der Punktevergabe geprüft und eingetragen wird.
Dies werde notwendig, da nicht bei allen schweren Verstößen Punkte vergeben werden könnten. Darüber hinaus sollen Anpassungen am Pflanzenschutzgesetz vorgenommen werden, um den EU-rechtlichen Rechtsänderungen und Berichtspflichten im Bereich der Aufzeichnung und der Statistik von Pflanzenschutzmittelanwendungen zu entsprechen.(nki/10.10.2024)