Regierung will Energieaudit-Pflicht erweitern
Der Bundestag hat am Mittwoch, 3. Juli 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes“ (20/11852) beraten. Im Anschluss an die erste Lesung überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Klimaschutz und Energie die Federführung.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Regierung verweist in ihrem Entwurf auf die am 10. Oktober 2023 in Kraft getretene Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED). Zwar seien mit dem Energieeffizienzgesetz bereits wesentliche Anforderungen der Neufassung der EED in nationales Recht umgesetzt worden, allerdings müssten noch weitere Anforderungen umgesetzt werden, schreibt die Bundesregierung.
Insbesondere gab es demnach wesentliche Änderungen im Bereich der Energieauditpflicht für Unternehmen. Der vorliegende Gesetzentwurf diene der erforderlichen Anpassung des innerstaatlichen Rechts an die Vorgaben des Artikels 11 der EED.
Energieaudits bei hohen Energieverbräuchen
Nach alter Rechtslage habe sich die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits nach der Unternehmensgröße gerichtet, schreibt die Bundesregierung. Demnach waren alle Unternehmen verpflichtet, „die nicht kleine oder mittlere Unternehmen waren“. In der Neufassung der EED seien nun „alle Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet“.
Ziel der Energieauditpflicht sei es, sicherzustellen, dass verpflichtete Unternehmen hochwertige Energieaudits erhalten, die von qualifizierten und akkreditierten Experten durchgeführt werden. Hierdurch solle den Unternehmen eine fundierte Entscheidungsgrundlage für anschließende Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung ihres Treibhausgasausstoßes geboten werden.
Mindestkriterien für ein hochwertiges Energieaudit
Dazu ist es laut Gesetzentwurf unter anderem notwendig, dass Energieaudits auf der Grundlage aktuellen technischen Wissens durchgeführt werden. Stichproben des für den Gesetzesvollzug zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zeigten jedoch, dass Empfehlungen der Personen, die ein Energieaudit durchführen (Energieauditoren), teilweise nicht auf dem Stand der Technik fußen und somit für manche Unternehmen keine optimale Entscheidungsgrundlage für Energieeffizienz-Investitionen darstellen.
Vorrangiges Ziel dieses Gesetzes sei es daher, Mindestkriterien der für ein qualitativ hochwertiges Energieaudit erforderlichen Fachkunde festzulegen und damit die Qualität der durchgeführten Energieaudits zu erhöhen und sicherzustellen. (hau/mis/03.07.2024)