Zeit:
Mittwoch, 25. September 2024,
11
bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200
Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich am Mittwoch, 25. September 2024, in einer öffentlichen Anhörung mit der Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff befasst. Dazu lag ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (20/11899). Im Grundsatz begrüßten die geladenen Sachverständigen das Anliegen des Entwurfs. An vielen Stellen sahen sie aber auch Nachbesserungsbedarf.
Ausweitung des Geltungsbereichs gefordert
So auch Werner Diwald, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Wasserstoff-Verbands, der sich unter anderem für eine Ausweitung des Geltungsbereichs stark machte. Der nationale und transnationale Transport von Wasserstoff via Pipeline stelle die kostengünstigste Form dar, deswegen sollten die für die Einspeisung von Wasserstoff in Pipelines notwendigen Anlagen ebenfalls im „überragenden öffentlichen Interesse“ sein, sagte Diwald.
Fabian Faller, Bereichsleiter Energiewirtschaft/Public Affairs bei der GP Joule GmbH schloss sich dem an: Um die gesamte Wertschöpfungskette darzustellen, sollte der Transport von Wasserstoff miteingeschlossen werden, zudem auch Batteriespeicheranlagen, Leitungen, Stromleitungen und Nebenanlagen.
„Maßnahmen sind nicht umfassend genug“
Barbara Fischer, Geschäftsführerin der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas stellte fest: „Die Beschleunigungsmaßnahmen des WassBG und weiterer Gesetzestexte sind nicht umfassend genug, um einen zügigen Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur und damit die Erreichung der Klimaschutzziele zu fördern.“ Dies gelte für den Umfang der Beschleunigungsinstrumente wie für den begrenzten Anwendungsbereich des Gesetzesentwurfs.
Diese Limitierungen des überragenden öffentlichen Interesses sollten weitestgehend vermieden werden, sagte Timm Kehler, Vorstand des Zukunft Gas e.V. und forderte ebenfalls ein ambitionierteres Vorgehen.
Christian Marquering von der Ontras Gastransport GmbH mahnte Änderungen und Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz an, wo in machen Absätzen mit unterschiedlichen Zieldaten hantiert werde. Zudem sprach er sich für schnellere Vergabeverfahren aus.
Beteiligung der Zivilgesellschaft
Alexander Kräß vom Deutschen Naturschutzring hingegen kritisierte eine zu geringe Beteiligung der Zivilgesellschaft und einen immer häufigeren Gebrauch des so genannten „überragenden öffentlichen Interesses“ bei Gesetzesvorhaben: Verkürzte Beteiligungsfristen für die Zivilgesellschaft und kürzere Fristen für die Verwaltung schafften keine Beschleunigung, sondern riskierten, dass Verbände sich nur unzureichend beteiligen könnten und zeitgleich die Genehmigungsbehörden entweder Entscheidungen aufgrund von Zeitmangel ablehnten oder Genehmigungen aussprächen, welche nicht rechtssicher seien.
Fehlendes Personal machte auch Kirsten Westphal vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft als großes Problem aus. Eine echte Verfahrensbeschleunigung sei nur dann zu erreichen ist, wenn die Behörden vor Ort technisch und personell gut ausgestattet seien.
Sorge vor Konkurrenz um Wasser
Nadine Schartz von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände mahnte, beim Wasser die Nutzungskonkurrenzen nicht aus dem Blick zu verlieren. Auch sie sehe das überragende öffentliche Interesse kritisch – denn auch andere bräuchten Wasser: Haushalte, Unternehmen, Landwirte, Energieerzeuger. Deren Bedarfe würden damit nachrangig behandelt werden müssen.
Die Produktion von Wasserstoff könne regional die Konkurrenz um die knappe Ressource Wasser verstärken, stimmte Karsten Specht, Vizepräsident des Verbands kommunaler Unternehmen zu. Denn die Menge an Rohwasser aus dem Grundwasser betrage mindestens in etwa 12 bis 13 Liter pro hergestelltem Kilogramm Wasserstoff.
Hohe Energiekosten als Wettbewerbsnachteil
Für Detlev Wösten, Geschäftsführer von P2X-Europe ist „entscheidend, dass Deutschland seine Wettbewerbsfähigkeit stärkt, um den Klimawandel effektiv bekämpfen zu können“. Für Deutschland stellten die massiv hohen Energiekosten einen erheblichen Wettbewerbsnachteil auch innerhalb Europas dar. Allein in der Chemie würden 600 Terawatt-Stunden Grünstrom beziehungsweise äquivalente Mengen an grünem Wasserstoff pro Jahr für die Transformation benötigt.
Für den Ingenieur und Einzelsachverständigen Helmut Waniczek gibt es für die gezielte Verwendung von Wasserstoff als Energieträger „keinen vernünftigen Grund“. Wasserstoff sei teuer, gefährlich, schwer zu handhaben, zu transportieren und zu lagern. Die nun propagierte Verwendung als „Energieträger der Zukunft“ sei nur dem drohenden Scheitern der Energiewende zuzuschreiben, da die Protagonisten erkannt hätten, dass eine konstante Stromversorgung mit Windrädern und Solarpaneelen nicht möglich sei.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, weitere Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren für die Erzeugung, Speicherung und den Import von Wasserstoff zu erleichtern, um einen substantiellen Beitrag zu einer für die Erreichung der Klimaziele notwendigen Versorgung Deutschlands mit Wasserstoff zu leisten.
Die Bundesregierung will den Markthochlauf von Wasserstoff bis 2030 erheblich beschleunigen. So sollen Vorhaben im Anwendungsbereich des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes grundsätzlich ein überragendes öffentliches Interesse zuerkannt und sowie festgestellt werden, dass diese Vorhaben der Wahrung der öffentlichen Sicherheit dienen.
Neue rechtliche Rahmenbedingungen sollen einen schnellen Auf- und Ausbau der Erzeugungs- und Versorgungskapazitäten ermöglichen. So sollen beispielsweise Höchstfristen für wasserrechtliche Zulassungen gesetzt, der vorzeitige Maßnahmenbeginn erleichtert, Instanzenwege verkürzt, Eilverfahren beschleunigt und Prüfverfahren für Elektrolyseure vereinfacht werden. (mis/25.09.2024)