Ärzteverbände fordern Anpassung der Gebührenordnungen
Zeit:
Mittwoch, 24. April 2024,
14.45
bis 15.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300
Ärzteverbände fordern eine Anpassung der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte. Die jetzt gültigen Abrechnungsgrundlagen seien inhaltlich veraltet und berücksichtigten in keiner Weise die Preisentwicklung, erklärten Bundesärztekammer (BÄK) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag der Unionsfraktion (20/7586). Andere Sachverständige schlossen sich der Einschätzung im Grundsatz an. Die Experten äußerten sich in der Anhörung am Mittwoch, 24. April 2024, sowie in schriftlichen Stellungnahmen.
Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung dazu auf, eine Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in Form einer Rechtsverordnung unverzüglich auf den Weg zu bringen. Zudem sollte ein Mechanismus etabliert werden, der eine regelmäßige Anpassung der Gebührenordnungen mit Blick auf den medizinischen Fortschritt und die Kostenentwicklung ermögliche.
BZÄK hält Gebührenordnung für veraltet
Privat versicherte Patienten werden nach der GOÄ oder GOZ abgerechnet. Nach Ansicht der Bundeszahnärztekammer ist eine Novelle der GOZ dringend notwendig. Die GOZ sei fachlich wie betriebswirtschaftlich veraltet und als Abrechnungsgrundlage für eine moderne Versorgung nicht mehr oder nur noch bedingt geeignet. Seit 1988 habe es keine Anpassung des für die Abrechnung relevanten Punktwertes an veränderte gesamtwirtschaftliche oder strukturelle Verhältnisse in Zahnarztpraxen gegeben.
Die Realwertentwicklung des durchschnittlichen Einnahmeüberschusses sei auf lange Sicht rückläufig. Inflationsbedingt sei das Honorar der Zahnärzte seit 1988 um knapp 109 Prozent entwertet worden. Auch die Teilnovellierung 2012 habe daran nichts Wesentliches geändert. Zudem seien viele der 1988 beschriebenen Leistungen heute fachlich überholt. Es gebe inzwischen mehr als 160 zahnärztliche Leistungen, die in der GOZ nicht beschrieben seien.
Eine Sprecherin der BZÄK sagte in der Anhörung, junge Zahnärzte würden angesichts der steigenden Kosten, die in der GOZ nicht abgebildet sind, davon abgeschreckt, sich niederzulassen. Das mache die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zunehmend problematisch.
BÄK: Novelle der GOÄ ist überfällig
Ähnlich argumentierte die Bundesärztekammer, die eine Novelle der GOÄ für überfällig hält. Die aktuell gültige GOÄ stamme im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 und sei 1996 nur teilnovelliert worden. Sie bilde weder den medizinischen Fortschritt ab noch die Kosten- und Preisentwicklung der letzten Jahrzehnte. Ärztliche Leistungen, die in der GOÄ nicht enthalten seien, müssten über oft komplizierte Analogbewertungen abgerechnet werden.
Die BÄK habe mit Experten einen Entwurf für das Leistungsverzeichnis einer neuen GOÄ erarbeitet. Die Bundesregierung müsse auf Basis der Vorarbeiten eine Novelle der GOÄ endlich auf den Weg bringen. Das sei auch im Sinne der Patienten, betonte ein BÄK-Sprecher in der Anhörung, denn die Rechnungen müssten nachvollziehbar bleiben.
Anpassungen in kurzen Zeitabständen gefordert
Der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jürgen Wasem schloss sich den Forderungen an. Es sei nötig, die Gebührenordnungen zu aktualisieren, um den medizinischen Fortschritt durch die Aufnahme neuer Leistungen abzubilden. Das Vergütungsniveau müsse ebenfalls angepasst werden. Hier gelte es, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Ärzte und Zahnärzte einerseits und den Kostenträgern andererseits zu finden.
Wasem plädierte dafür, die Gebührenverzeichnisse in der Zukunft in kurzen Zeitabständen anzupassen. Angesichts der aus seiner Sicht überfälligen Reform der Gebührenordnungen sprach Wasem in der Anhörung von einem eklatanten Politikversagen, das überwunden werden müsse. (pk/24.04.2024)