Einleitung
Online-Version der Dauerausstellung im Übergang Paul-Löbe-Haus/Reichstagsgebäude
Das Grundgesetz, vom Parlamentarischen Rat seit September 1948 erarbeitet und am 23. Mai 1949 verkündet, war weder der erste noch der letzte Schritt auf dem mühsamen Weg der Deutschen zu„Einigkeit und Recht und Freiheit“. Erst 1989/90, mit dem Fall der Berliner Mauer und der Wiederherstellung der staatlichen Einheit, war dieser Anspruch – nach dem Scheitern der ersten parlamentarischen Demokratie und der Teilung Deutschlands als Folge des vom nationalsozialistischen Regime entfesselten Zweiten Weltkrieges – erfüllt.
Der Wille des deutschen Volkes,„als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“– so die Präambel unseres Grundgesetzes – weist die weiteren Perspektiven der Entwicklung; darin kommen Erfahrungen der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus zum Ausdruck, die die Verfassung und die Politik unseres Landes prägen.
Diese kleine verfassungsgeschichtliche Ausstellung des Deutschen Bundestages erinnert an die wichtigsten Stationen der Entwicklung der Verfassung unseres Landes, die historischen Umbrüche, Umwege und Irrwege. Zudem erzählt sie von den Nationalsymbolen – den Fahnen, Hymnen und Wappen –, mit denen die Geschichte unserer Verfassung auf das Engste verknüpft ist.
Die Vielzahl von Dokumenten und die Ausstellungen zur deutschen
Verfassungs- und Parlamentsgeschichte, die im Bundestag, im Deutschen
Historischen Museum, im Deutschen Dom am Gendarmenmarkt
sowie im Bonner Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und im Zeitgeschichtlichen Forum Leipzig zu sehen sind, bieten Gelegenheit zu näherer Beschäftigung mit dem Thema.
Konzipiert wurde die verfassungsgeschichtliche Dauerausstellung in Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Deutschen Historischen Museum.