Ausschuss berät Petition zur Aufhebung der Masern-Impfpflicht
Zeit:
Montag, 21. September 2026,
13
bis 14 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101
Mit der Forderung nach Aufhebung der im Maserschutzgesetz geregelten Masern-Impfpflicht hat sich der Petitionsausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 21. September 2026, befasst. Grundlage dafür war eine öffentliche Petition des Facharztes für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Dr. Ronald Weikl, die mehr als 38.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden hat.
Dissens über die Gefahren der Masernerkrankung
Es bestehe keinerlei Notwendigkeit für eine verpflichtende Masern-Impfung, sagte Weikl vor den Abgeordneten. Die Schädigung durch die Impfung sei um ein Vielfaches höher als das Risiko einer Schädigung durch eine Masern-Erkrankung, die der Petent als „harmlose Kinderkrankheit“ bezeichnete, die zudem nahezu eliminiert sei. Die ihn begleitende Juristin Beate Bahner kritisierte das Maserschutzgesetz, „weil damit gesunde, ungeimpfte Kinder aus der Kita und damit aus dem sozialen Leben ausgeschlossen werden“. Dies sei ein eklatanter Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention.
Aus Sicht der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Christiane Schenderlein (CDU), handelt es sich bei den Masern keineswegs um eine harmlose Kinderkrankheit. Vielmehr berge diese große Gefahr in sich. Schenderlein verwies weiterhin darauf, dass die im Maserschutzgesetz geregelte Nachweispflicht der Impfung durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt worden sei. Ziel sei eine Impfquote von 95 Prozent als Schutz für vulnerable Gruppen.
Petent: Impfpflicht medizinisch unverantwortlich
In seiner Eingabe schreibt der Petent: „Das äußerst ungünstige Nutzen-Risiko-Verhältnis der Masern-Impfung ist ein Hauptargument für die sofortige Beendigung der Impfpflicht.“ Nach aktuellen epidemiologischen Zahlen sei in Deutschland das Risiko eines schwerwiegenden Masern-Impfschadens um ein Vielfaches höher als das Risiko, eine schwere Komplikation einer natürlichen Maserninfektion zu erleiden. „Das Risiko, in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung zu versterben, ist bei uns ebenfalls mehrfach höher als das Risiko an Masern zu versterben“, heißt es in der Vorlage.
Das seit März 2020 gültige Masernschutzgesetz widerspräche den Grundsätzen verantwortungsvollen medizinischen Handelns und beschneide die Rechte der Kinder und ihrer Eltern, urteilt der Petent. Die darin verankerte Impfpflicht beziehungsweise die Masern-Immunitäts-Nachweispflicht, die jährlich einen Geburtsjahrgang, also etwa 700.000 Kinder in Deutschland betreffe, „ist rechtlich widersprüchlich und medizinisch unverantwortlich“, schreibt Weikl in seiner Petition.
BMG weist Argumente und Zahlen des Petenten zurück
Vor den Abgeordneten verwies er auf den aus seiner Sicht hohen Wert der Immunisierung durch eine Maserninfektion. Infizierte Kinder seien im späteren Leben besser geschützt vor anderen Erkrankungen, sagte Weikl, der nach eigener Aussage nicht ein Verbot der Masernimpfung fordert, sondern die Aufhebung der Masern-Impfpflicht. Wie bei anderen Impfungen auch, müsse es allein im Ermessen der Eltern und der betroffenen Erwachsenen liegen, „ob sie sich impfen lassen wollen oder nicht“.
Während der Sitzung wies Gesundheits-Staatssekretärin Schenderlein die vom Petenten und seiner Begleitung genannten Zahlen über Impfschäden und die Wirksamkeit der Masern-Impfung zurück. Es gebe diese Zahlen nicht, sie entbehrten jeder Grundlage, so Schenderlein.
Die Nachweispflicht kann aus ihrer Sicht eventuell aufgehoben werden, „wenn die WHO feststellt, dass diese Erkrankung tatsächlich eliminiert ist“. Solange das nicht der Fall sei, könne die Nachweispflicht einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Masern-Impfungen leisten, machte die BMG-Vertreterin deutlich. (hau/22.09.2026)