Dr. Alaa Alhamwi

Wissenschaftler Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Alaa Alhamwi
Dr. Alaa Alhamwi (© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion / Stefan Kaminski)

Geboren am 17. April 1984 in Damaskus (Syrien).

2007 Bachelor (B.Sc.) Energietechnik und Maschinenbau an der Universität Aleppo.
2013 Doppelter Master (M.Sc.) in erneuerbaren Energien und Energieeffizienz für den Nahen Osten und Nordafrika an der Universität Kairo in Ägypten und der Universität Kassel mit Unterstützung durch ein Stipendium des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst).
2018 Promotion (Dr.-Ing.) im Bereich der urbanen Energiesysteme an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg mit Stipendium der Heinrich-Böll-Stiftung.
Seit 2012 Energieforscher im Bereich der Energiesystemanalyse mit dem Fokus auf die Integration von Flexibilitätsoptionen wie Speicher und grünem Wasserstoff im urbanen Energiesystem beim Deutschen Zentrum für Luft und Raumfahrt.


Seit 2021 Kommunalpolitiker Stadtrat Oldenburg und Vorsitzender des Umweltausschusses.
Seit 2021 Aufsichtsrat Technologie und Gründungszentrum Oldenburg
Seit 2022 Vorstandmitglied der Europa Union Oldenburg
Seit 2023 Landesvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen.


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Gewählt über Landesliste

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

  • Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., Oldenburg,
  • Wissenschaftler im Institut für vernetzte Energiesysteme, Rückkehrrecht


Funktionen in Unternehmen

  • EWE Netz GmbH, Oldenburg,
  • Mitglied des Beirates (bis 30.06.2025)

  • TGO Technologie- und Gründerzentrum Oldenburg GmbH, Oldenburg,
  • Mitglied des Aufsichtsrates (bis 30.06.2025)


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

  • Stadt Oldenburg, Oldenburg,
  • Mitglied des Stadtrates (bis 01.07.2025)
  • Mitglied des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima (bis 01.07.2025)
  • Mitglied des Ausschusses Wirtschaftsförderung, Digitalisierung und internationale Zusammenarbeit (bis 01.07.2025)

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

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