Zahl der vom BfV beobachteten Personen
Berlin: (hib/STO) Um die Zahl der vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachteten Personen geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/13244) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12908). Darin hatte sich die Fraktion danach erkundigt, wie viele Personen aktuell von einer Beobachtung durch das BfV Verfassungsschutz betroffen sind. Dazu führt die Bundesregierung in ihrer Antwort aus, dass es im jährlichen Verfassungsschutzbericht einerseits Angaben zum Personenpotential in den einzelnen Phänomenbereichen gebe und andererseits auch die Anzahl der personenbezogenen Eintragungen im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (Nadis) genannt werde. Insoweit verweise sie auf den Verfassungsschutzbericht 2023.
Darüber hinaus könne eine „Auskunft zur Anzahl der durch das BfV ,beobachteten' Personen im Sinne der Fragestellung nicht erfolgen, da der Begriff der ,beobachteten Person' zu unbestimmt ist“, schreibt die Bundesregierung weiter. Danach „könnten etwa Personen erfasst sein, die im Rahmen von Observationen gesehen werden, oder es könnten zum Beispiel die Personen gemeint sein, deren Daten im Nadis eingetragen sind“.