Der Auswärtige Ausschuss ist ein von der Verfassung privilegierter Ausschuss, er gehört zu den vier Ausschüssen, die das Grundgesetz fest vorschreibt. Als klassischer politischer Ausschuss begleitet er die auswärtige Regierungspolitik vor allem im Vorfeld wichtiger außen- und sicherheitspolitischer Entscheidungen. Grundsätzlich arbeitet er hinter verschlossenen Türen. Denn seine Beratungsthemen sind hochsensibel. So beraten seine Mitglieder federführend, ob die Bundesregierung deutsche Soldaten zu Auslandseinsätzen entsenden darf.