Deutscher Bundestag - Archiv
Friedrich Straetmanns
© DBT/Stella von Saldern
Friedrich Straetmanns, Die Linke
Richter am Sozialgericht
Profile im Internet
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 5. August 1961 in Bielefeld; evangelisch-lutherisch; drei Kinder.
1981 Abitur; Wehrdienst und anschließende Verweigerung; ab 1982 Studium der Rechtswissenschaften in Bielefeld; 1989 Juristisches Staatsexamen; ab 1990 Rechtsanwalt; Rechtsreferent beim Diakonischen Werk Westfalen-Lippe; ab Juni 1992 Richter am Sozialgericht zunächst in Dortmund, ab 1994 in Detmold.
Seit 2007 Mitglied bei DIE LINKE; Mitglied der Gewerkschaft ver.di; Referent für gewerkschaftliche Fortbildung von Betriebsräten; Ehrenrat des DSC Arminia Bielefeld; Mitglied der 13. Synode der EKD.
Seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages; Justiziar und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Gewählt über Landesliste)" ein-/ausklappen- Wahlkreis 132: Bielefeld – Gütersloh II
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Veröffentlichungspflichtige Angaben)" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Sozialgericht Detmold, Land Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf,
- Richter am Sozialgericht
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Arbeit und Lernen Detmold GmbH, Detmold,
- Vortrag, 2017, Stufe 1 (Aktuelles Sozialrecht für Betriebsräte)
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
- „3 S GbR“, Ulm
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.