Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ist für die inneren Angelegenheiten des Parlamentes zuständig und hat drei Hauptaufgaben: Nach jeder Bundestagswahl prüft der sogenannte 1. Ausschuss Einsprüche gegen den Ablauf der Wahl. Zweitens wacht er über die Immunität der Abgeordneten, die sie vor ungerechtfertigter Strafverfolgung schützen und die Funktionsfähigkeit und das Ansehen des Parlaments wahren soll. Außerdem ist der Ausschuss eine Art Schiedsrichter im parlamentarischen Betrieb. Er ist für die Auslegung und Änderung der Geschäftsordnung verantwortlich und erarbeitet Lösungen bei Konflikten im Plenum und in den Ausschüssen.